Die im letzten Jahr um angeblich acht Prozent gestiegenen Kosten für stationäre Spitalaufenthalte haben im Kanton Baselland einige Diskussionen ausgelöst. Tatsächlich liegt die Kostensteigerung bei drei Prozent und damit im Schweizer Durchschnitt, wie eine Untersuchung zeigt.
Eine am Mittwoch veröffentlichte externe Studie ergab, dass der Grund für den markanten Unterschied bei den Abrechnungen der zehn untersuchten Spitäler liegt. Die Leistungserbringer hätten gewisse Kosten aus dem Jahre 2012 erst im Folgejahr verrechnet, teilte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Baselland (VGD) dazu mit.
Die VGD vermutet, dass der Wechsel zum neuen System der Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2012 zu der «aussergewöhnlichen Verzögerung in der Leistungsabrechnung» geführt habe. Die zeitgerechte Zuordnung der Fälle nach Ein- und Austrittszeitpunkt reduziere die Kostenentwicklung gegenüber der Betrachtungsweise nach Abrechnungszeitpunkt von acht auf drei Prozent, heisst es weiter.
Der Kostenanstieg um drei Prozent können auf das Bevölkerungswachstum und die zunehmende Alterung der Bevölkerung zurückgeführt werden, schreibt die VGD weiter. Der Anteil von Behandlungen an Patienten im Alter von über 65 Jahren sei relativ hoch; zwischen 2012 und 2013 stieg er um zwei auf 55 Prozent.
Höherer Kostenanstieg als prognostiziert
Der Kostenanteil für stationäre Spitalaufenthalte betrug in der letztjährigen Staatsrechnung 331,6 Millionen Franken. Laut der Studie ist für 2015 gegenüber dem regierungsrätlichen Entwurf mit einer Minderbelastung von 6,6 Millionen Franken zu rechnen.
Wegen der demografischen Entwicklung geht die VGD von einem jährlichen Kostenanstieg von 1,9 Prozent aus. Dieser liegt über dem bisher prognostizierten Wachstum von 1,5 Prozent. Laut Berechnungen der VGD wird der Kanton Baselland deshalb ab 2018 rund 360 Millionen Franken an die stationären Spitalaufenthalte ausrichten müssen.