Baselland passt Baubegriffe an Konkordatsvorgaben an

Der Kanton Baselland passt die in seiner Gesetzgebung verwendeten Baubegriffe dem seit 2010 bestehenden Konkordat in diesem Bereich an. Die nötige Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hat der Landrat am Donnerstag mit nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Der Kanton Baselland passt die in seiner Gesetzgebung verwendeten Baubegriffe dem seit 2010 bestehenden Konkordat in diesem Bereich an. Die nötige Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hat der Landrat am Donnerstag mit nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) will dafür sorgen, dass im Bauwesen alle dasselbe meinen, wenn sie von Gebäudehöhen, Grenzabständen und dergleichen sprechen. Unterschiedlich verstandene Begriffe und Messgrössen hatten bislang Nachteile für Bauwirtschaft und Bevölkerung zur Folge.

Der Landrat hatte den Beitritt zum Konkordat schon 2009 beschlossen. In Kraft trat dieses jedoch erst im November 2010, da erst damals die nötige Mindestzahl von Kantonen beigetreten war. Nun ging es im Kantonsparlament um die Umsetzung im kantonalen Recht. Der Rat beschloss diese mit qualifiziertem Mehr, sodass eine obligatorische Volksabstimmung entfällt.

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