Baselland regelt Fütterungsverbot und Leinenpflicht

Im Kanton Baselland gilt künftig ein Fütterungsverbot für Wildtiere. Zudem müssen in Wildruhegebieten Hunde an die Leine genommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz aufgenommen.

Im Kanton Baselland gilt künftig ein Fütterungsverbot für Wildtiere. Zudem müssen in Wildruhegebieten Hunde an die Leine genommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz aufgenommen.

Die Gesetzesänderung wurde im Kantonsparlament mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet. Weil damit das nötige qualifizierte Mehr erreicht wurde, entfält eine Volksabstimmung.

Beantragt hatte die Gesetzesänderung die Regierung, da das Füttern einheimischer Wildtiere – etwa von Füchsen oder Krähen – im Siedlungsgebiet zu Problemen geführt hatte. Künftig ist derlei verboten. Erlaubt bleibt indes das „massvolle Füttern von Vögeln im Winter“ und Ausbringen von Lockfutter für die Jagd.

In Wildruhegebieten dürfen zudem Hunde nicht mehr wie bisher frei laufen gelassen werden. Solche Gebiete sollen dem Wild Schutz und Rückzugsmöglichkeiten bieten und durften daher schon bisher nur auf Wegen begangen werden; allerdings mussten Hunde nicht angeleint werden.

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