Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen Wahlfälschung und Stimmenfang vollumfänglich eingestellt. Gerichtet hatten sich die Ermittlungen gegen eine SP-Landrätin, die im März erstmals ins Baselbieter Parlament gewählt worden war.
Anzeige erstattet hatte einen Tag nach den Landratswahlen vom 27. März die Landeskanzlei, weil ihr Wahlzettel verdächtig vorgekommen waren. Die Abklärungen und Ermittlungen hätten nun ergeben, dass der Tatbestand der Wahlfälschung nicht erfüllt sei. teilte am Dienstag die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit.
Hingegen gab es laut Staatsanwaltschaft bis am Schluss gewisse Indizien für Stimmenfang. Allerdings liessen sich die verdächtigen ausgefüllten Wahlzettel auch mit einem eigens dafür eingeholten Handschriftgutachten nicht eindeutig zuordnen. Deshalb überwogen die Zweifel an der Erfüllung des Tatbestands des Stimmenfangs, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.