Baselland tritt Nordwest- und Zentralschweizer Ethikkommission bei

Der Kanton Baselland tritt der neuen Ethikkommission der Nordwest- und Zentralschweiz zur Beurteilung von klinischen Versuchen am Menschen bei: Gemäss Beschluss der Baselbieter Regierung vom Dienstag soll die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die Vereinbarung der beteiligten Kantone unterzeichnen.

Der Kanton Baselland tritt der neuen Ethikkommission der Nordwest- und Zentralschweiz zur Beurteilung von klinischen Versuchen am Menschen bei: Gemäss Beschluss der Baselbieter Regierung vom Dienstag soll die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die Vereinbarung der beteiligten Kantone unterzeichnen.

Eine Gesetzesänderung sei für den Beitritt nicht erforderlich, teilte die Regierung mit. Ähnliche Beschlüsse würden in den anderen Trägerkantonen der Ethikkommission gefällt. Dabei handelt es sich um Aargau, Basel-Stadt, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Uri und Zug.

Baselland führt bisher zusammen mit Basel-Stadt eine Ethikkommission für die Beurteilung und Freigabe von Forschungsvorhaben am Menschen (EKbB). Das Anfang 2014 in Kraft tretende neue Humanforschungsgesetz des Bundes erhöht laut der Regierung jedoch den Aufwand, so vor allem aufgrund der Einrichtung eines wissenschaftlichen Sekretariats.

Die Kantone der Nordwest- und Zentralschweiz schaffen daher eine neue gemeinsame Kommission, dies mittels Zusammenführung bisheriger Ethikkommissionen, wie die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Nordwestschweiz schon früher bekanntgab. Die Projektleitung hat Basel-Stadt. Die Ethikkommission beider Basel wird damit aufgehoben.

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