Der Kanton Baselland soll künftig auf Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime verzichten. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das die Regierung zuhanden des Landrates verabschiedet hat. Es soll die ambulante Pflege sowie neue Betreuungsformen fördern
Die bisherige Fokussierung auf die stationäre Langzeitpflege hat zu Fehlanreizen sowohl bei der Bedarfsplanung wie auch bei der Finanzierung geführt, wie der am Mittwoch publizierten Vorlage zu entnehmen ist. Das neue Altersbetreungs- und Pflegegesetz (APG) zielt daher auf mehr Effizienz und bessere Steuerung.
Eines der Reform-Kernelemente ist der Verzicht auf kantonale Investitionsbeiträge für Neu-und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen. Von 2006 bis 2016 hatte Baselland dafür insgesamt 244 Millionen Franken ausgerichtet. Bis 2020 sind noch Investitionen von 69 Millionen und Abschreibungen von 17 Millionen vorgesehen.
Kompetenzen und Kosten für Gemeinden
Im Wesentlichen bleiben die Gemeinden für die Betreuung im Alter zuständig und sollen mehr Kompetenzen bekommen. Grösste Neuerung für sie sind die neu geplanten Verbundregionen. Gemeinden müssen sich innert drei Jahren nach Inkrafttreten zusammentun für ein gemeinsames Versorgungskonzept samt Beratung – das bringt Kosten.
Fördern will der Kanton Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen. Neu geregelt werden im APG, das per 2018 in Kraft treten soll, auch die Aufsicht und die Qualitätskontrolle.
In der Vernehmlassung waren die Regierungspläne grossmehrheitlich im Prinzip positiv aufgenommen worden, wie der Vorlage weiter zu entnehmen ist. Von den Gemeinden hätten nur Aesch und Birsfelden eine grundsätzliche Überarbeitung verlangt. Unter anderem machte sich die CVP für Gemeindekompetenzen stark, die FDP für mehr Markt.
Übergangsfrist fünf Jahre
Von Leistungserbringer-Seite wurden ausreichende Mittel gefordert für Umsetzung und Monitoring. Diese Anbieter pochten auch darauf, das übergeordnete Aufgaben zwingend beim Kanton anzusiedeln seien. Überdies habe das Kantonsspital verlangt, dass sich der Kanton an den überregionalen Spezialangeboten beteilige.
In die Vorlage aufgenommen wurden einige der Vernehmlassungswünsche. So soll der Kanton nicht die Zahl und Organisationsform der Versorgungsregionen vorschreiben. Und für betreutes Wohnen wird auf Gemeindeverbands-Anregung eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen.