Der Kanton Baselland will künftig auf Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime verzichten. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das die Regierung in die Vernehmlassung geschickt hat.
Mit dem neuen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) will die Regierung die ambulante Pflege stärken sowie neue Betreuungs- und Pflegeformen fördern, wie sie am Dienstag mitteilte. Die bisherige Fokussierung auf die stationäre Langzeitpflege habe zu Fehlanreizen sowohl bei der Bedarfsplanung wie auch bei der Finanzierung geführt.
Ab 2023 keine Investitionsbeiträge mehr
Eines der Kernelemente des neuen Gesetzes ist der Verzicht des Kantons auf Investitionsbeiträge für Neu- und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen. Von 2006 bis 2015 hatte Baselland an solche Projekte insgesamt rund 237 Millionen Franken ausgerichtet. Bis 2020 sind noch Investitionen von knapp 79 Millionen und Abschreibungen von knapp 17 Millionen vorgesehen.
Ab 2021 sollen die Investitionsbeiträge massiv sinken und ab 2023 ganz auslaufen, wie aus der APG-Vernehmlassungsvorlage hervorgeht. In Zukunft sollen primär die Heime selbst für die Finanzierung ihrer Investitionen besorgt sein, wie es bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VSG) auf Anfrage hiess.
Mit dem Verzicht auf Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime steht Baselland offensichtlich nicht allein da. Nach Auskunft von Gabriele Marty, der Leiterin der Abteilung Alter bei der VSG, haben die meisten Kantone diesen Schritt bereits vollzogen, darunter auch der Kanton Basel-Stadt.
Laut Marty waren im Baselbiet per Anfang Jahr 3294 Pflegeheimplätze bewilligt. Die meisten davon sind bereits realisiert. Aufgrund der demografischen Entwicklung brauche es in Zukunft noch weitere stationäre Pflegebetten. Der Kanton wolle diese jedoch nicht mehr fördern.
Kostenwachstum eindämmen
Fördern will der Kanton dagegen andere Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung weiterhin eine qualitativ gute Betreuung gewährleisten, dabei aber gleichzeitig das Kostenwachstum eindämmen.
Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Behebung regulatorischer Lücken bei der Bewilligung von Langzeitplätzen. Für die Steuerung sollen künftig der Kanton und die von den Gemeinden zu bildenden Versorgungsregionen zuständig sein, von denen es höchstens acht geben soll.
Neu geregelt werden im APG auch die Aufsicht und die Qualitätskontrolle. Den Gemeinden, die schon bisher für die Betreuung und Pflege betagter Menschen zuständig waren, überträgt das neue «möglichst weitreichende Kompetenzen», heisst es in der Mitteilung.
Den Gemeinden erwachsen durch das APG zusätzliche Kosten. So müssen sie in den innert drei Jahren zu bildenden Versorgungsregionen von Fachleuten besetzte Beratungs- und Bedarfsabklärungsstellen einrichten. Die Vernehmlassung für das neue Gesetz dauert bis Ende Jahr. In Kraft treten soll es auf Anfang 2018.