Naturärzte, die im Baselbiet praktizieren möchten, sollen künftig keine kantonale Prüfung mehr ablegen müssen. Die Regierung hat eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet.
Gemäss der am Dienstag auf der Website des Kantons veröffentlichten Vernehmlassungsvorlage will die Regierung jedoch die Ausübung der Komplementärmedizin nicht vollständig freigeben. Naturärztinnen und -ärzte sollen nachweisen müssen, dass sie über eine ausreichende Ausbildung verfügen.
Unterschiedlich geregelt
Gemäss der Vorlage ist die Berufszulassung im Bereich der Komplementärmedizin in der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt. Die Palette reicht vom Verbot bis zur vollständigen Freigabe, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Der Trend gehe jedoch in Richtung einer Liberalisierung.
Naturärzte-Prüfungen gibt es derzeit nur noch in den beiden Basel. In den übrigen Kantonen, die sie überhaupt kannten, wurden sie in den letzten Jahren abgeschafft. Die Regierung begründet den geplanten Verzicht auf die Prüfung auch mit dem Binnenmarktgesetz sowie mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen.