Baselland will private Haushalte im Fall eines Ja entlasten

Bei der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III sollen in Baselland nun doch auch private Haushalte entlastet werden. Die Finanzdirektion prüft eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen sowie höhere Steuerabzüge.

Falls die Unternehmenssteuerreform angenommen würde, will der Kanton Baselland eine schützende Hand über die Bevölkerung halten.

(Bild: Nils Fisch)

Bei der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III sollen in Baselland nun doch auch private Haushalte entlastet werden. Die Finanzdirektion prüft eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen sowie höhere Steuerabzüge.

Vertretbar mache eine mögliche Entlastung für private Haushalte die aktuellste Prognose mit weniger hohen Einnahmeausfällen, wie der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber am Donnerstag vor den Medien in Liestal sagte. Ob und welche der beiden Massnahme umgesetzt werden soll, will die Regierung indes erst nach der USR-Abstimmung vom 12. Februar entscheiden. Ende Februar soll die Vorlage in die Vernehmlassung gehen.

Zur Diskussion steht einerseits eine Erhöhung der monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen um insgesamt 50 bis 100 Franken. Derzeit beträgt die Kinderzulage 200 Franken, die Ausbildungszulage 250 Franken.

Ein höherer Steuerabzug wird daneben beim pauschalen Versicherungsabzug geprüft. Dieser könnte von 2000 auf 2300 Franken pro Erwachsener und von 450 auf 500 Franken pro Kind erhöht werden.

Für die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen müssten dabei die Arbeitgeber aufkommen, was zu einem Prämienanstieg bei den Familienausgleichskassen führt, wie es weiter hiess. Mit einer Erhöhung der Versicherungsabzüge würden Kanton und Gemeinden weniger Geld erhalten.

Nach Berechnungen vom Dezember prognostiziert die Baselbieter Regierung die Mindereinnahmen durch die USR III für den Kanton auf vier Millionen Franken im Jahr 2024. Die Einnahmeausfälle für die Gemeinden werden auf zwei Millionen, für die Landeskirchen auf 340’000 Franken beziffert. Vor 2024 sind indes weiterhin hohe Ausfälle für Kanton und Gemeinden zu erwarten.

Eckwerte für Unternehmen bleiben

Die Eckwerte einer kantonalen Umsetzung der USR III für Unternehmen hatte Lauber schon im vergangenen Sommer präsentiert. Der Kanton will den Gewinnsteuersatz gestaffelt über fünf Jahre von heute 20,7 Prozent auf neu knapp 14 Prozent senken.

Ersatzmassnahmen für Unternehmen sind die sogenannte Patentbox, die eine Entlastung für Erträge aus Patenten vorsieht, sowie eine freiwilligen Inputförderung, die Abzüge für Forschung und Entwicklung im Inland ermöglicht. Verzichten will die Regierung auf eine zinsbereinigte Gewinnsteuer.

Zur Gegenfinanzierung will die Regierung die Teilbesteuerung der Dividenden anheben. Ebenfalls zur Kompensation beitragen soll die geplante Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent per Anfang 2019. Der Kanton will die erwarteten 29 Millionen auch auf Gemeinden und Kirche verteilen.

Über die USR III entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar. Nötig ist die Reform, weil die Privilegien sogenannter Statusgesellschaften international immer stärker unter Druck gerieten. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft gehört dem regionalen Pro-Komitee der USR III an.

Nächster Artikel