Mit zwei im Dezember vom Landrat beschlossenen Gesetzen soll im Baselbiet die Schwarzarbeit besser bekämpft werden. Am Donnerstag hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion den Medien erklärt, wie sie das neue kantonale Recht umsetzen will.
Im Fokus ist die Arbeitsmarktaufsicht, speziell die Kontrolle von Personen aus dem Ausland, die ins Baselbiet als Arbeitnehmende entsandt sind und Diensleistungen erbringen. Im Bauhaupt- und -nebengewerbe gibt es dazu zwei Kontrollorgane der Sozialpartner. Die Regierung muss dafür mehr Personal respektive Mittel einsetzen.
Unter anderem ist im neuen Schwarzarbeitsgesetz die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) verankert, die der Kanton finanzieren muss – sie soll die nötigen Ressourcen bekommen. Zudem gibt es eine Pflicht zu mehr Zusammenarbeit und Information. Ziel sind effizientere Kontrollen. Im Verdachtsfall kann ein Baustopp verfügt werden.
Das neue Arbeitsmarktaufsichtgesetz regelt den Vollzug der Flankierenden Massnahmen samt Kontrollen; sozialpartnerschaftliche Regelungen und Institutionen werden priorisiert. Es verheisst Kontrollorganen mehr Informationen und ausreichende Mittel. Es bringt auch neue Sanktionen, von höheren Bussen bis zu Sperren.