Baselstädtische Geschäftsprüfungskommission gibt meist gute Noten

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Grossen Rates stellt in ihrem Bericht zum vergangenen Jahr der Verwaltung insgesamt gute Zeugnisse aus. Sie tadelt indes Regierung und einzelne Amtsstellen in Sachfragen und deponiert einige Forderungen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Grossen Rates stellt in ihrem Bericht zum vergangenen Jahr der Verwaltung insgesamt gute Zeugnisse aus. Sie tadelt indes Regierung und einzelne Amtsstellen in Sachfragen und deponiert einige Forderungen.

Der am Montag vorgestellte GPK-Bericht legt Rechenschaft ab über die Abklärungen der GPK und ihrer Subkommissionen. Bei manchen früher gerügten Punkten registriert die GPK für 2011 Verbesserungen respektive Bemühungen in ihrem Sinne, beispielsweise zur Trinkwassersicherheit oder Staatsschutz-Aufsicht.

Kritik äussert die GPK unter anderem am regierungsrätlichen Umgang mit den Casino-Sanierungsplänen: Es sei „unverständlich“, dass Grundlagenentscheide der Exekutive seit sieben Monaten „in Verzug“ seien. Die Kommission fordert die Regierung zu „unverzüglichem Handeln“ auf.

Generell stellt die GPK in der Kultur angesichts zahlreicher mehrjähriger Leistungsvereinbarungen eine sehr eingeschränkte Handlungsfreiheit fest. Sie begrüsst in Aussicht gestellte Abklärungen des Statistischen Amtes dazu.

Nicht ganz glücklich ist die GPK mit der Auskunftslage zur Basler Kantonalbank, wo Informationen nur via Regierung flössen. Sie schlägt daher eine kantonale Oberaufsicht über den Bankrat vor. Das Kantonalbankgesetz sei demnächst zu revidieren.

„Besorgt“ äussert sich die GPK über personelle Engpässe bei der Staatsanwaltschaft im Zuge der Einführung der neuen Schweizer Strafprozessordnung, speziell aber auch über einen „systematischen Verzicht auf die Behandlung von Bagatellfällen“.

Irritiert stellt die GPK ferner fest, dass ihre Fragen zu regierungsrätlichen Kommissionen manchmal „auf Widerwillen gestossen“ seien. Bei der Verwaltung sei offenbar die Diskussion über Befangenheitsfragen teils „nicht erwünscht“.

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