Baselstädtische Geschäftsprüfungskommission: gute Noten für Staat

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Grossen Rates gibt in ihrem Bericht zum vergangenen Jahr der Verwaltung insgesamt gute Noten. Sie tadelt indes Regierung und einzelne Amtsstellen in Sachfragen und deponiert einige Forderungen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des baselstädtischen Grossen Rates gibt in ihrem Bericht zum vergangenen Jahr der Verwaltung insgesamt gute Noten. Sie tadelt indes Regierung und einzelne Amtsstellen in Sachfragen und deponiert einige Forderungen.

Der am Montag vorgestellte GPK-Bericht dokumentiert die Abklärungen der GPK und ihrer Subkommissionen. Bei manchen früher gerügten Punkten registriert die GPK Verbesserungen oder Bemühungen in ihrem Sinne, etwa zu Trinkwassersicherheit, Lohndumping, Kinder- und Jugendschutz oder Staatsschutz-Aufsicht.

Die Arbeit der GPK habe sich bewährt, sagte deren Präsidentin Dominique König-Lüdin am Montag vor den Medien angesichts der auslaufenden Amtsperiode. Bei manchen Themen brauche die Kommission jedoch „einen langen Atem“; teils würden Fortschritte erst nach Jahren absehbar.

Kantonalbank-Aufsicht

Nicht glücklich ist die GPK unter anderem mit der Auskunftslage zur Basler Kantonalbank: Nach geltendem Recht flössen Informationen nur via Regierung, obwohl doch das Parlament den Bankrat wählt – dieser sei deswegen mit Bedacht zu besetzen. Die GPK schlägt daher eine kantonale Oberaufsicht über den Bankrat vor.

Die Regierung hingegen habe sehr viel Spielraum für ihr Verhältnis zur Kantonalbank. Das Kantonalbankgesetz ist so laut König heute „widersprüchlich und in der Praxis nicht umsetzbar“. Es sei deshalb bald zu revidieren.

Probleme in der Universitären Psychiatrischen Klinik (UPK) führt die GPK auf Führungsdefizite zurück. Die Ursachen sind laut König komplex mit einem zuvor verstorbenen Chef, einer Neuausrichtung und einer Reform, aber der abtretende UPK-Direktor hätte präsenter sein sollen. Bei der Neubesetzung seien nun Leitungsaufgaben hoch zu gewichten.

Strafverfolger am Anschlag

Kritik notiert die GPK auch am regierungsrätlichen Umgang mit den Stadtcasino-Sanierungsplänen: „Unverständlich“ ist laut Bericht, dass Grundlagenentscheide der Exekutive seit sieben Monaten „in Verzug“ seien. Die Kommission fordert die Regierung im Bericht zu „unverzüglichem Handeln“ auf.

In der Kultur stellt die GPK angesichts zahlreicher mehrjähriger Leistungsvereinbarungen generell eine sehr eingeschränkte Handlungsfreiheit fest. Sie begrüsst dazu in Aussicht gestellte Abklärungen des Statistischen Amtes.

„Besorgt“ äussert sich die GPK über personelle Engpässe bei der Staatsanwaltschaft wegen der neuen Schweizer Strafprozessordnung, vor allem aber über einen „systematischen Verzicht auf die Behandlung von Bagatellfällen“. Für Subkommissions-Sprecher Thomas Strahm wäre inakzeptabel, wenn auf Dauer aus Kapazitätsmangel Simples wie Velodiebstähle einfach liegen bleibt.

Irritiert stellt die GPK ferner im Bericht fest, dass ihre Fragen zu regierungsrätlichen Kommissionen manchmal „auf Widerwillen gestossen“ seien. Bei der Verwaltung sei offenbar die Diskussion über Befangenheitsfragen teils „nicht erwünscht“.

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