Diverse exotische Lebensmittel entsprechen Schweizer Vorschriften nicht. Von 23 Proben, die das Basler Kantonslabor gezielt genommen hatte, war keine einzige korrekt. Alle waren unzureichend deklariert; bei je zwei waren Allergene und Zusatzstoffe nicht genannt.
In seinem am Montag publizierten Bericht schreibt das Kantonslabor von „nicht zufriedenstellenden Ergebnissen“, die erneute Kontrollen nötig machten. Die hundertprozentige Beanstandungsquote bedeute aber keinen Generalverdacht für alle ausländischen Produkte, da die Proben „risikobasiert“, also auf Verdacht hin ausgewählt worden seien.
23 Proben von Exotika wie Trockenpilzen, Gemüsen, Blättern, Backwaren, Gewürzmischungen bis zu Instantgerichten und Getränken wurden genommen. Die Waren stammten vor allem aus Asien, aber auch Lateinamerika und Afrika. Teils fehlte indes schon die Angabe des Herkunftslandes.
Als undeklarierte Allergene identifiziert wurden Sesam und Erdnüsse. Eine Gemüsekonserve enthielt zwei nicht zugelassene Zusatzstoffe, ein Trockengemüse undeklariert schweflige Säure zwecks Konservierung. Ferner ist eine Trockenpflanze (Angelica Sinensis) wegen möglicher „pharmakologischer Wirkungen“ gar nicht verkehrsfähig.
Bei den fehlerhaften Deklarationen wurde eine ganze Palette festgestellt: Da fehlten eine Amtssprache, Sachbezeichnungen, Mengenangaben, Zutatenlisten, Datierungen, Adressen etcetera.