Baselstädtisches Subventionsgesetz wird zum Staatsbeitragsgesetz

Das bisherige Subventionsgesetz wird in Basel-Stadt zum Staatsbeitragsgesetz: Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Totalrevision verabschiedet, mit der das knappe und teils veraltete bisherige Gesetz nach rund 30 Jahren ergänzt und erneuert wird.

Das bisherige Subventionsgesetz wird in Basel-Stadt zum Staatsbeitragsgesetz: Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Totalrevision verabschiedet, mit der das knappe und teils veraltete bisherige Gesetz nach rund 30 Jahren ergänzt und erneuert wird.

Wesentliche Neuerung im neuen Staatsbeitragsgesetz ist die Abgrenzung zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen. Diese wird in der Praxis zwar schon gemacht, ist aber bisher gesetzlich nicht geregelt. Neu wird zudem auch zwischen Betriebs- und Investitionsbeiträgen unterschieden.

Finanzhilfen sind Beiträge, die gewährt werden, um freiwillige Leistungen zu erhalten oder zu fördern. Abgeltungen sollen derweil finanzielle Lasten ausgleichen oder mildern, die aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen.

Die Vorlage, die Anliegen von drei früher überwiesenen Vorstössen erfüllt, war von drei Kommissionen vorberaten und in Details wie etwa einzelnen Fristen und Limiten retuschiert worden. Im Ratsplenum warf die Revision wenig Wellen: Nach der Bereinigung der diversen Detailanträge wurde sie deutlich genehmigt.

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