Basler Amokfahrer ist schuldunfähig

Für eine Todesfahrt in einem geraubten Auto in Basel wird ein heute knapp 29-jähriger psychisch kranker Mann in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Das Strafgericht befand den Schizophrenen am Donnerstag für nicht schuldfähig. Es folgte damit dem Gutachten.

Amokfahrt Mittlere Brücke (Bild: Hansjörg Walter)

Für eine Todesfahrt in einem geraubten Auto in Basel wird ein heute knapp 29-jähriger psychisch kranker Mann in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Das Strafgericht befand den Schizophrenen am Donnerstag für nicht schuldfähig. Es folgte damit dem Gutachten.

Im Prozess um die Amokfahrt in Basel hat das Strafgericht entschieden. Die Richter befanden den angeklagten Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung für nicht schuldfähig. Der knapp 29-Jährige ist im März 2012 in einem psychotischen Schub aus einer geschlossenen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) ausgebrochen, hatte auf der Strasse ein Auto geraubt und auf der Fahrt zur Mittleren Brücke acht Personen über- und angefahren. Eine Frau starb, sieben Personen wurden teils schwer verletzt.

Während des Prozesses erinnerte sich der Mann kaum mehr an jenen verhängnisvollen Frühlingstag. Von inneren Stimmen getrieben, habe er nur flüchten, aber niemanden töten wollen, sagte er aus. In der UPK sass er, weil er 2005 seinen eigenen Bruder im Wahn attackiert hatte. Das psychiatrische Gutachten attestiert grosse Rückfallgefahr.

Staatsanwalt und Verteidiger hatten das Gutachten unterstützt: Beide hatten plädiert, der Mann sei nicht schuldfähig und in gesichertem Rahmen zu therapieren – der Verteidiger hatte indes Deliktsvorwürfe der Staatsanwaltschaft angezweifelt. Eine Opferanwalts-Forderung nach einer Genugtuungssumme von 8000 Franken wies das Gericht ab.

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