Der Avec-Shop in der Basler Steinenvorstadt ist doch eine Beiz. Damit darf er samstags bis zwei Uhr früh offen haben, sonst bis ein Uhr. Das Appellationsgericht hat am Dienstag einen Rekurs der Avec-Betreiberin Valora gegen die Einstufung als Laden gutgeheissen.
Für die Einstufung als Gastwirtschaftsbetrieb reicht gemäss Gesetz die Möglichkeit zum Verzehr vor Ort, wie der Gerichtspräsident gegenüber der Nachrichtenagentur sda erläuterte. Das Gericht hatte vor seinem Urteil das Lokal eigens in Augenschein genommen.
Anders als eine Beiz darf ein Laden als Familienbetrieb ohne externes Personal nur bis 22 Uhr offen haben. Die Avec-Homepage gab (Dienstag Mittag) für den betreffenden Shop – der vor allem Beizern ein Dorn im Auge ist – eine Öffnungszeit bis 22 Uhr an, doch der Gastro-Teil ist laut einer Valora-Sprecherin seit jeher bis zwei Uhr offen.
Aufgrund einer Einschätzung des Arbeitsinspektorates hatte das Bauinspektorat nachträglich entschieden, der Avec-Shop sei ein Laden. Angeschts des Betriebes mit wenigen Stühlen und Tischen wurde ihm die 2009 erteilte Restaurationsbewilligung Ende 2010 wieder entzogen. Die Baurekurskommission stützte diesen Entscheid.
Weil der Valora-Rekurs aufschiebende Wirkung hatte, hat nun das zweitinstanzliche Urteil vom Dienstag keine praktischen Folgen. Der Gerichtspräsident liess auf Anfrage offen, ob das Sortiment in der Steinenvorstadt wirklich Restaurant-typisch ist, denn juristisch sei die Konsummöglichkeit vor Ort entscheidend.
Der Kioskkonzern Valora bezeichnet übrigens seine Avec-Shops im Internet selber explizit als „Convenience-Shops“, fürs „Einkaufen im Vorbeigehen“ – mit knappem Verweis auf die „Bistro-Ecke“. Als echte Gastronomiebetriebe in seinem Portfolio listet Valora da nur seine Caffè Spettacolo-Kette auf. Laut der Sprecherin wird die Homepage überarbeitet.