Basler Bürgerrecht künftig nach zwei Wohnsitz-Jahren

Das Bürgerrecht einer baselstädtischen Gemeinde soll man nach zwei statt fünf Jahren Wohnsitz erhalten können. Das kantonale Bürgerrecht erteilt neu die Regierung. Der Grosse Rat beschloss dies am Mittwoch mit einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

Basler Fahne im Wind. (Bild: Juri Weiss/bs.ch)

Das Bürgerrecht einer baselstädtischen Gemeinde soll man nach zwei statt fünf Jahren Wohnsitz erhalten können. Das kantonale Bürgerrecht erteilt neu die Regierung. Der Grosse Rat beschloss dies am Mittwoch mit einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

Die für Teile der Gesetzesrevision nötige Verfassungsänderung war im November an der Urne beschlossen worden. Eine zweite Lesung – solche sind selten im Stadtkanton – war nach der ersten im September angesetzt worden, damit der Ausgang der Verfassungs-Abstimmung bei der Schlussberatung des Gesetzes berücksichtigt werden kann.

Die vorberatende Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission hatte für diese zweite Lesung keine Änderungen beantragt. Die SVP wollte nun indes nicht auf das Geschäft eintreten, weil zwei Jahre nicht für seriöse Intergations-Abklärungen reichten. Ihr Nichteintretens-Antrag scheiterte aber als unzulässig in einer zweiten Lesung.

61:11 für die Vorlage

In der Schlussabstimmung kam die Vorlage nach einer kurzen Debatte mit 61 gegen 11 Stimmen durch. Dagegen waren nur Vertreter der SVP.

Mit der Reform entfällt für Interessierte das kantonale Wohnsitz-Erfordernis; das kommunale liegt nun bei zwei Jahren. Das kantonale Recht tangiert im Übrigen nicht das Erfordernis für das Schweizer Bürgerrecht, 12 Jahre Wohnsitz im Land nachzuweisen. Im Kanton bürgert bisher teils die Regierung ein, teils der Grosse Rat.

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