Praktisch alle Mitglieder der Berufsfeuerwehr ziehen vor Gericht: Sie wehren sich gegen das neue Arbeitszeitreglement. Ihre Verfassungsbeschwerde beim Appellationsgericht unterstüzten die Gewerkschaften vpod und Syna.
88 der insgesamt 95 Berufsfeuerwehrleute tragen die Beschwerde mit. Sie beklagen, zentrale Punkte des neuen Arbeitszeitreglements seien willkürlich und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Arbeitsrechtlern der Uni St.Gallen, welches die Regierungs-Argumentation widerlege. Betroffene und Gewerkschaften hatten ihre Einwände schon vor der auf Jahresbeginn rückwirkenden Inkraftsetzung vorgebracht, jedoch erfolglos.
In der Beschwerde rügen die Feuerwehrleute eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebotes, weil das Reglement die Betroffenen «ohne vernünftigen sachlichen Grund massiv schlechter stellt». Es basiere zudem auf veralteten Eckwerten einer 26-jährigen Studie, hiess es weiter.
Gemäss Regierung, die auf ein externes Gutachten verweist, wahrt das neue Reglement den Status Quo innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten. Es verschlechtere die Arbeitsbedingungen bei der Berufsfeuerwehr nicht. Deren Angestellte blieben gegenüber anderem Kantonspersonal leicht besser gestellt, «in einem vertretbaren Rahmen».
Hohe Belastung, viele Überstunden
Anlass für die Revision der Regelungen bei der Schichtdienst leistenden Feuerwehr waren neue Verordnungen zur Arbeitszeit sowie zu Ferien und Urlaub für Kantonsangestellte. Die alten Feuerwehr-Regelungen waren laut Regierung teils deutlich anders.
Feuerwehrleute hatten gegen das neue Reglement mehrmals öffentlich protestiert und mehr Personal gefordert, da sie Verschlechterungen befürchten. Sie machten dabei auch auf eine hohe Belastung und viele angehäufte Überstunden aufmerksam. Verantwortliche erklärten letztere mit Ausfällen und Rekrutierungs-Schwierigkeiten.