Basler Finanzkommission mit Staatsrechnung 2013 zufrieden

Die Finanzkommission (Fikom) des Grossen Rats Basel-Stadt ist mit der Staatsrechnung 2013 zufrieden; sie hat diese einstimmig genehmigt. Der Überschuss ist höher als budgetiert, und der Selbstfinanzierungsgrad betrug 107 Prozent; so konnten Schulden abgebaut werden.

Die Finanzkommission (Fikom) des Grossen Rats Basel-Stadt ist mit der Staatsrechnung 2013 zufrieden; sie hat diese einstimmig genehmigt. Der Überschuss ist höher als budgetiert, und der Selbstfinanzierungsgrad betrug 107 Prozent; so konnten Schulden abgebaut werden.

Bei einem Überschuss von 85,4 Mio. Franken, 78,5 Mio. mehr als budgetiert, sowie einem positiven Finanzierungssaldo von 16,6 Mio. Franken fand die Fikom kaum Anlass zu Kritik. Ihr Präsident Patrick Hafner lobte am Donnerstag vor den Medien die gute Rechnungslegung trotz der komplexen Umstellung auf den neuen Standard HRM2.

Fragen hat die Fikom zur Steuerungsgrösse «Headcount», der Anzahl Vollzeitäquivalente (VZÄ): Die Regierung steure Departemente über den Personalplafond und der Grosse Rat über die Finanzen – das ergebe eine doppelte Steuerung. Viele Stellen seien zudem gar nicht im Headcount enthalten, moniert die Fikom.

Planungsfragen

Konkret standen insgesamt 1113 VZÄ, respektive 1553 Köpfe ausserhalb der Headcount-Rechnung: Lehrlinge, unterjährige befristete sowie vom Bund finanzierte Stellen. Laut Hafner wollte die Regierung dabei nichts verschleiern. Der kantonale Headcount lag bei 7735 VZÄ und 10’282 Köpfen – das war 130 Stellen unter dem VZÄ-Plafond.

Aufgefallen ist der Kommission ferner, dass manche Abteilungen günstig verlaufende Ausgabenkonstellationen nutzten für ungeplante, aber ohnehin bald anstehende Ausgaben. Dies widerspreche dem Sinn der Rechnungslegung und Kontrolle.

Die Fikom lobte hingegen die neue kantonale Inkassostelle, die zentral Verlustscheine und Betreibungen verwaltet. Diese reduziere Einnahmenausfälle zulasten der Staatskasse.

Finanzkontrolle-Kritik

Der Fikom-Bericht verweist im Weiteren auf die Prüfung der Rechnung durch die Finanzkontrolle (FK), welche deren Genehmigung empfiehlt. Die FK habe indes «erhebliche Mängel» in der Anlagebuchhaltung festgestellt. Auch vermisse sie ein internes Risiko-Kontrollsystem, das die Verordnung zum Finanzhaushaltsgesetz verlange.

Mit HRM2 bekommt der Kanton erstmals eine konsolidierte Rechnung für die Staatsverwaltung und ausgelagerte Betriebe und Beteiligungen. Diese war der Fikom allerdings nicht vorgelegen und wurde daher auch noch nicht geprüft.

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