Im Nachgang der Basler Nebenjob-Affäre, bei der Gesundheitsdirektor Carlo Conti wegen unsauber deklarierten Nebeneinkünften zurückgetreten war, hat die Finanzkontrolle wegen Zahlungen in den Jahren 2004 bis 2013 bei zehn Kantonsangestellten Handlungsbedarf festgestellt.
Es gehe im Einzelnen um Beträge zwischen 400 und 19’600 Franken – teils ablieferungspflichtig seien Nebeneinkünfte ab 20’000 Franken. Die Namen der betreffenden Personen würden wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht genannt, schrieb die Regierung am Mittwoch. Der Kanton Basel-Stadt beschäftigt rund 10’000 Angestellte.
Bei rund 130 Anfragen der Finanzkontrolle bei Organisationen, Firmen, Institutionen und Vereinen waren 56 Fälle mit Klärungsbedarf identifiziert worden. Diese Fälle betrafen Departemente, Basler Verkehrsbetriebe (BVB), Spitäler und Industrielle Werke Basel (IWB). «Handlungsbedarf» sei in der Folge bei zehn Fällen festgestellt worden.
Mit unklarer gewordenen Rechtsgrundlagen zu Nebeneinkünften habe sich «eine inkonsistente Praxis bei den Deklarationen und Abrechnungen» entwickelt, schreibt die Regierung. Daher will sie nun Anpassungen von Lohn- und Personalgesetz prüfen. Ebenso will sie die Rückforderung der unsauberen Beträge ins Auge fassen.
Conti war 2014 zurückgetreten. Die Finanzkontrolle hatte in einem ersten Schritt bereits Bericht erstattet über die Nebeneinkünfte der damals amtierenden Regierungsmitglieder. 2015 folgte ein Bericht über frühere Regierungsmitglieder. Der jüngste Bericht zu den Kantonsangestellten generell ist der letzte Schritt ihrer Abklärungen.