Der Gerichtsrat der Basler Gerichte beantragt dem Grossen Rat für das kommende Jahr eine Budgeterhöhung von rund vier Prozent. Mit dem zusätzlichen Geld sollen das Personal aufgestockt und angestaute Kosten gedeckt werden.
Insgesamt beantragen die Gerichte rund 1,5 Millionen Franken mehr, wie Gerichtsratspräsident Stephan Wullschleger am Mittwoch vor den Medien sagte. In den vergangen Jahren betrug das Budget der Gerichte rund 60 Millionen Franken, wobei rund 20 Millionen über eigene Einnahmen wie etwa Gebühren generiert worden seien.
Die beantragte Budgeterhöhung werde etwa zur Hälfte für die Schaffung neuer Personalressourcen benötigt. Die Gerichte berufen sich hierbei auf eine externe Studie, die insbesondere beim Appellations- und Zivilgericht knappe bis sehr kappe Ressourcen sah; vor allem beim Verwaltungsaufwand.
Ausserdem soll das zusätzliche Geld Kosten decken, die «so oder so anfallen», wie es weiter hiess. Als Beispiel wurde etwa die Anmietung von externem Lagerraum zur Archivierung von Unterlagen aufgeführt. Dies sei aufgrund der steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren nötig geworden.
Neuer Budgetprozess
Die Forderung nach mehr Geld ist gemäss Wullschleger indes nicht neu. In den vergangenen Jahren habe die Regierung diese Posten bei der Überarbeitung des Budgets jeweils gestrichen. Mit dem seit Anfang Juli geltenden neuen Gerichtsorganisationsgesetz, das die Selbstverwaltung der Gerichte stärkt, ist der Budgetprozess jedoch neu geregelt.
Neu beantragen die Basler Gerichte das Budget direkt beim Grossen Rat und vertreten dieses im Parlament auch. Die Regierung kann zuhanden der Parlamentarier Stellung beziehen. Zuständig für die Erstellung des Budgets ist der neu geschaffene fünfköpfige Gerichtsrat. Das im Juli eingereichte Budget befinde sich derzeit bei der Finanzkommission des Grossen Rats, hiess es.
Mehr Arbeit wegen Ausschaffungsinitiative
Mehr Aufwand erwarten die Basler Gerichte auch durch die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, wie es weiter hiess. Die entsprechenden Gesetzesänderungen treten am 1. Oktober 2016 in Kraft. Davon betroffen sind sämtliche Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, unabhängig ihres Aufenthaltsstatus.
Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer. Für gewisse Delikte sieht das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung vor. Aufgrund einer Härtefallklausel können die Gerichte aber besonderen Situationen, beispielsweise von Secondos, Rechnung tragen.
Aufgrund des Deliktkatalogs und der Erfahrung der Staatsanwaltschaft rechne das Basler Strafgericht mit rund 140 zusätzlichen ordentlichen Verfahren, sagte die vorsitzende Präsidentin Felicitas Lenzinger. Solche Fälle regelt bisher die Staatsanwaltschaft direkt mit einem Strafbefehl. Unter dem Strich führt das Strafgericht bislang jährlich um die 260 ordentliche Verfahren durch.
Da eine Landesverweisung immer als unbedingte Massnahme ausgesprochen wird, geht Wullschleger zudem davon aus, dass mehr Personen Entscheide des Strafgerichts anfechten werden. Ein Personalausbau aufgrund der Ausschaffungsinitiative sei indes an den Gerichten «derzeit noch nicht» vorgesehen.