Die Revision des baselstädtischen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) wird höchstrichterlich untersucht: Gegen den Parlamentsbeschluss des Grossen Rates vom 3. Juni sei Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht worden, sagte die Ratspräsidentin am Mittwoch zu Sitzungsbeginn.
Die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung. Die Regierung respektive ihre Juristen solle den Grossen Rat in Lausanne vertreten. Das Kantonsparlament hatte die Revision samt Verfassungsänderung ohne Gegenstimmen beschlossen. Über die Verfassungsänderung befindet am 15. November das Stimmvolk.
Die Beschwerde stammt von einer Privatperson, war zu erfahren. Diese fordert unter anderem, sämtlichen pendenten Verfahren seien zu sistieren, bis das Basler GOG korrekt sei – der Beschwerdeführer war selber im Stadtkanton vor dem Richter gestanden. Er beklage, die Revision sei verfassungswidrig und inkompatibel mit der EMRK.