Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rats will die Oberaufsicht über die ausgegliederten Spitäler besser regeln. Zudem erachtet sie die «Dreifachrolle» des Gesundheitsdepartements gegenüber den Spitälern als problematisch.
Mit der neuen Spitalfinanzierung gliederte der Kanton Basel-Stadt 2012 seine Spitäler aus der Verwaltung aus. Doch die Umwandlung in selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten ändere nichts daran, dass der Staat für die korrekte Aufgabenerfüllung mitverantwortlich bleibt, hält die GPK in ihrem am Montag vorgestellten Bericht fest.
Sinnvoll wäre es laut GPK, wenn die Aufsicht durch staatliche Gremien bei allen selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons – neben den Spitälern auch etwa IWB oder BVB – vereinheitlicht würden. Zudem fordert die Kommission, dass sie von der Regierung künftig alle wichtigen Informationen erhält.
Denn leider habe die GPK feststellen müssen, dass die Regierung Informationen über die von ihr beschlossene Eigentümerstrategie bei den Spitälern der Kommission nicht zur Verfügung stellen wollte, sagte GPK-Präsident Tobit Schäfer vor den Medien. Ohne Zugang dazu könne die Kommission ihre Oberaufsicht aber nicht wahrnehmen, heisst es im Bericht.
Problematische «Dreifachrolle»
Als problematisch sieht die GPK bei den Spitälern im weiteren die «Dreifachrolle» des Gesundheitsdepartements: Dieses hat die Rolle des Regulators, muss aber auch Versorgung und Qualität sicherstellen und zudem noch die Eigentümerinteressen wahrnehmen. Laut Schäfer sieht die GPK hier ein grosses Risiko für Interessenskonflikte.
Die Rollenkonzentration unter einem Dach ist gemäss der GPK umso unglücklicher, als der Kanton im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung 55 Prozent der stationären Spitalbehandlungen finanzieren muss. Bis jetzt habe die «Dreifachrolle» noch zu keinen Problemen geführt, sagte Schäfer. Doch die GPK empfiehlt, eine organisatorische Trennung der Aufgaben auch über Departementsgrenzen hinweg zu prüfen.