Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Basler Grossen Rats (WAK) ist gegen zusätzliche bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Kanton Basel-Stadt. Sie beantragt dem Parlament, es bei zwei zu belassen. Die Regierung wollte drei.
Der Entscheid für lediglich zwei verkaufsoffene Sonntage im Advent fiel in der WAK mit 6 zu 5 Stimmen allerdings knapp, wie aus ihrem am Samstag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Um eine gewisse Flexibilität für besondere Ereignisse zu wahren, schlägt die WAK jedoch dem Grossen Rat vor, das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) um eine Ausnahmeklausel zu ergänzen.
Diese Ausnahmeklausel soll es der Regierung ermöglichen, bei besonderen Anlässen wie sportlichen Grossanlässen oder Stadtfesten zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe zu bewilligen. Die Regierung hatte dem Parlament jährlich drei Sonntagsverkäufe beantragt – zwei im Advent und einen während der Herbstmesse. Das Arbeitsgesetz des Bundes würde maximal für Sonntagsverkäufe zulassen.
Als weitere Änderung der Regierungsvorlage schlägt die WAK dem Grossen Rat, im RLG den Ladenschluss am Samstag wie an den übrigen Tagen auf 20 Uhr festzusetzen. Die Regierung hatte 18 Uhr vorgesehen.