Basler Grossrat Eric Weber am 1. Dezember vor Gericht

Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den umstrittenen Grossrat Eric Weber abgeschlossen. Am 1. Dezember muss sich der Rechtspopulist wegen Wahldelikten vor Gericht verantworten.

Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den umstrittenen Grossrat Eric Weber abgeschlossen. Am 1. Dezember muss sich der Rechtspopulist wegen Wahldelikten vor Gericht verantworten.

Den Gerichtstermin machte die Basler Ausgabe der «Schweiz am Sonntag» in ihrer jüngsten Ausgabe bekannt. Gemäss dem auf der Homepage des Strafgerichts veröffentlichten Terminplan lautet die Anklage gegen Weber auf üble Nachrede, Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht sowie Stimmenfang.

Der Prozess gegen den Kantonsparlamentarier der «Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» findet vor dem Einzelrichter statt. Er ist auf einen Tag angesetzt.

Weber wird im Dezember nicht zum ersten Mal vor Gericht stehen: Schon 2008 hatte ihn das baselstädtische Strafgericht wegen Drohung, Wahlbestechung und Wahlfälschung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Weber hatte vor den kantonalen Wahlen von 2004 diverse Delikte begangen.

Vor den letzten kantonalen Wahlen, bei denen er die Rückkehr ins Parlament schaffte, wurde Weber im Herbst 2012 unter dem Verdacht des Stimmenfangs und der Wahlfälschung vorübergehend festgenommen. Das Strafverfahren gegen ihn dauerte mehr als anderthalb Jahre.

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