Die Gesundheits- und Sozialkommission des Basler Grossen Rats will den Tarifpartnern im Gesundheitswesen nicht die gleichen Gebühren auferlegen wie die Regierung: Sie beantragt dem Grossen Rat in einem Bericht vom Freitag eine weniger weit gehende Regelung.
Im Zuge der seit 2012 geltenden neuen Spitalfinanzierung müssen die Leistungserbringer und Versicherer Tarife aushandeln. Die Kantonsregierungen genehmigen die Tarifverträge oder setzen – wenn sich die Partner nicht einigen können – die Tarife selbst fest. Diese Tarifaufsicht bringt aber erheblichen Verwaltungsaufwand.
Die Regierung will daher im kantonalen Krankenversicherungsgesetz eine Rechtsbasis, um den Tarifpartnern Gebühren aufzuerlegen – und zwar für Vertragsgenehmigungen und -verlängerungen sowie Tariffestsetzungen. Mit einem Gebührenrahmen von 500 bis 5000 Franken sollen die Verwaltungskosten zu einem grossen Teil gedeckt werden können.
Die Kommission verlangt dagegen in ihrem mit sechs zu drei Stimmen verabschiedeten Antrag, auf Gebühren bei der Genehmigung von Tarifverträgen und deren Verlängerungen zu verzichten. Gebühren bei der Tariffestsetzung durch die Regierung befürwortet sie, dies aber nur noch mit einer Gebührenobergrenze bei 3000 Franken.
An sich umstritten
In der Kommission sei die Vorlage grundsätzlich umstritten gewesen, heisst es im Bericht. Denn während die Regierung wegen des Aufwands eine Gleichstellung etwa mit Rekurs- oder Gerichtsverfahren wolle, sehe die Kommission weitreichende Nachteile von Gebühren. Für solche sei sie bei der Tariffestsetzung wegen der möglichen Lenkungswirkung.
Den beantragten Verzicht auf Gebühren für Vertragsgemehmigungen und -verlängerungen begründet sie hingegen damit, das die Problematik der Tarifverfahren Folge der neuen Spitalfinanzierung sei und nicht ursächlich bei Leistungserbringern wie Spitälern oder Therapeuten liege. Auch hätten diese schon bisher administrative Mehrkosten.
Darüber hinaus würden die Leistungserbringer mit den Gebühren für die sich abzeichnende Zersplitterung ihrer Tarifpartner abgestraft, während Krankenkassen die Kosten auf die Prämien abwälzen könnten. Bei der Tariffestsetung hingegen bestehe Handlungsbedarf wegen des grossen Aufwands, zumal die Festsetzung durch die Regierung der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht standhalten müsse.
Erst drei Kantone
In der Schweiz seien neue Gebühren für die Tarifverfahren erst in drei Kantonen – Luzern, Thurgau und Zug – eingeführt worden, hält die Kommission im übrigen fest. Im Kanton Baselland ist derzeit eine Vernehmlassung im Gang; die Einführung ist indes noch nicht beschlossen.