Eine Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Basler Grossen Rats will die Feuerwehrpflicht streichen. Eine Minderheit beantragt dagegen gemäss dem am Samstag veröffentlichten Kommissionsbericht die Rückweisung des Berichts zum neuen Feuerwehrgesetz.
Die Abstimmung in der JSSK fiel knapp aus: Mit 6 zu 5 Stimmen beschloss diese, dem Grossen Rat eine Gesetzesvariante zur Annahme vorzulegen, die eine freiwillige Milizfeuerwehr vorsieht. Die Minderheit beantragt dagegen in einem eigenen Bericht, dass der Rat die Sache nochmals der JSSK zurückgibt zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe.
Der Feuerwehrdienst, einst eine Einwohnerpflicht, gehöre heute genauso in den Aufgabenkatalog des Staates wie etwa die Gewährleistung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch die Polizei, meint die Mehrheit. Darum müsse die Abgeltung dieser Aufgabe auch über die allgemeinen Steuern finanziert werden und dürfe nicht lediglich der Altersgruppe der 24- bis 40-Jährigen auferlegt werden.
Die Minderheit findet dagegen, dass das heutige System funktioniere und es fahrlässig wäre, darauf zu verzichten, ohne irgendeinen Nutzen zu generieren. Ausserdem könne das Weiterbestehen der Bezirksfeuerwehr nur mit der Dienstpflicht oder enormen finanziellen Aufwendungen gesichert werden. Freiwilligkeit hingegen gefährde konkret das Ziel einer funktionierenden Feuerwehr.
Regierung wollte Feuerwehrpflicht behalten
Die Regierung hatte in ihrer Vorlage vom Juni 2011 an der Feuerwehrpflicht festgehalten. Eine freiwillige Feuerwehr sei wegen nötiger finanzieller Anreize teurer, hatte sie damals argumentiert; gleichzeitig würden Einnahmen von rund 4,5 Millionen Franken aus der Ersatzabgabe jener wegfallen, die keinen Dienst absolvieren.
Die Mehrheit der JSSK forderte darauf aber eine alternative Gesetzesvorlage ohne Dienstpflicht und Ersatzabgabe und sprach sich am Ende für diese aus. Die Mehrheit setzt sich aus Ratsmitgliedern von SP, Grünen, GLP und CVP zusammen, die Minderheit aus solchen von SVP, FDP, LDP, CVP und EVP/DSP.
Eine erste Regierungsvorlage für eine Totalrevision des baselstädtischen Feuerwehrgesetzes hatte das Parlament 2008 zurückgewiesen. Umstritten gewesen waren dabei vor allem die Dienstdauer und die Berechnungsbasis der Ersatzabgabe.