Das neue Basler Verkehrskonzept Innenstadt (VKI) wird vorläufig noch nicht umgesetzt: Das haben die zuständigen zwei Departemente der Regierung entschieden. Grund sind laut einer Mitteilung vom Dienstag parlamentarische Vorstösse, die kürzlich angekündigt worden sind.
Die von einer breit abgestützten Allianz von Grossratsmitgliedern angekündigten Vorstösse könnten zu teils substantiellen Änderungen an den Rahmenbedingungen des VKI führen, teilten das Bau- und Verkehrs- sowie das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit. Der Grosse Rat hatte diese konzeptionellen Rahmenbedingungen zwar schon im Januar 2011 beschlossen.
Die Verwaltung werde nun aber mit der Umsetzung solange zuwarten, bis das Parlament seine Haltung definitiv geklärt habe: An einer Besprechung von Gewerbeverbandsvertretern und der Vorsteher der beiden Departemente sei festgehalten worden, dass zwecks Rechtssicherheit zugewartet werde, falls der Grosse Rat im März oder April die Vorstösse an die Regierung überweise.
Die Regierung würde dann die Umsetzung und die Konsequenzen dieser Forderungen auf das VKI zuhanden des Parlaments darlegen. Über allfällige Neuerungen könnte der Grosse Rat noch vor den Sommerferien entscheiden. Erst danach sollen die – dann definitiv geklärten – Vorgaben auch auf der Strasse umgesetzt werden.
Gewerbeverband begrüsst Vorgehen
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsste in einer Mitteilung das Vorgehen. Er hoffe nun auf eine klare Zustimmung des Parlaments zu den fünf Vorstössen für eine gewerbefreundlichere Umsetzung. Dies würde die Situation für zahlreiche Gewerbetreibende in der Kernstadt substantiell verbessern und so erst den Rahmen für eine attraktive, verkehrsfreie Innenstadt schaffen.
Im weiteren weist der Verband darauf hin, dass das VKI theoretisch bereits seit Anfang Jahr gilt, die alte Verordnung dagegen nur bis Ende 2013 Gültigkeit hatte. Bis zur endgültig geklärten Umsetzung des neuen Regimes müssten die Gewerbetreibenden aber wie bisher gewohnt in die Innenstadt fahren dürfen. Auch hier brauche es Rechtssicherheit.