Basler Innerstadt-Verkehrskonzept funktioniert – Retuschen kommen

Das neue Verkehrskonzept für die Basler Innerstadt funktioniert im Wesentlichen: Diese Bilanz haben Verantwortliche am Mittwoch nach gut vier Monaten gezogen. Einige Punkte hat die Regierung indes korrigiert, unter anderem betreffend Zufahrten mit Cars, für Anwohner sowie bei Anlässen.

Das neue Verkehrskonzept für die Basler Innerstadt funktioniert im Wesentlichen: Diese Bilanz haben Verantwortliche am Mittwoch nach gut vier Monaten gezogen. Einige Punkte hat die Regierung indes korrigiert, unter anderem betreffend Zufahrten mit Cars, für Anwohner sowie bei Anlässen.

Seit dem 5. Januar ist das neue Konzept in Kraft. Die diversen Verkehrsteilnehmer hätten sich nach wenigen Wochen grösstenteils problemlos an die neuen Regeln gewöhnt, sagte Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels vor den Medien. Bis alles allen klar sei, daure es allerdings wohl noch eine Weile.

Nach den ersten Erfahrungen wurde das Konzept nun justiert, die Verordnung angepasst. So wird ab 1. Juni der Zubringerdienst für die Veranstaltungssäle Stadtcasino am Steinenberg, Bird’s Eye-Jazzclub am Kohlenberg und Volkshaus an der Rebgasse bewilligungsfrei möglich; der Innerstadt-Perimeter wurde dafür minimal reduziert.

Reisebus-Zufahrt

Künftig dürfen zudem als Nebeneffekt davon Reisecars am Steinenberg und Kohlenberg halten, um Touristen ein- und aussteigen zu lassen, nicht aber dort stehen bleiben. Weiterhin keine Sonderrechte haben hingegen Limousinendienste, wie Sicherheitsdirektor Baschi Dürr sagte; ein allgemein offener Zubringerdienst sei politisch unerwünscht.

Ferner sollen Grossanlässe wie «Em Bebbi si Jazz» gemäss Dürr künftig ihren Lieferanten selber Innerstadt-Zufahrts-Bewilligungen ausstellen dürfen. Sie zögen dafür auch die Kosten ein zuhanden des Kantons. Missbrauch sei kaum zu erwarten, da Bewilligungen ja Geld kosteten.

Bisher wurden insgesamt rund 5000 Bewilligungen (davon gut 700 auf Dauer) und 1000 Berechtigungen (mehrheitlich auf Dauer) ausgestellt. Im Umlauf, also gleichzeitig gültig waren per Ende April 1153 Bewilligungen (549 Dauer-, 604 Kurzbewilligungen) sowie 916 Berechtigungen (913 Dauer-, 3 Kurzberechtigungen). Die Anzahl Bussen wegen Verstössen gegen Innerstadt-Regeln war nicht erfahrbar.

Drei Rechtsfälle

Gerichtlich angefochten wurden laut Dürr nur drei Verfügungen – diese Fälle sind pendent. Er habe im Vorfeld weit mehr Rechtsstreitigkeiten als dieses halbe Promille aller Anträge erwartet. Auch mit den Anpassungen seien indes wohl nicht alle Diskussionen vom Tisch; die Meinungen zur Sache gingen halt auseinander.

Im Weiteren hat die Regierung in der Verordnung auch verschiedene Regelungen für Innerstadt-Anwohner etwas gelockert und die Zufahrt für offizielle Anlässe des Kantons bewilligungsfrei ermöglicht. Marktfahrer brauchen zudem nur noch eine Bewilligung. In Betrieb ist ferner das elektronische Kundenkonto für Firmen, die über 30 Mal im Jahr ausserhalb der Güterumschlagszeiten in die Kernzone fahren.

Noch ist nicht das ganze Verkehrskonzept umgesetzt. Wegen Baustellen sind Aeschenvorstadt und Aeschengraben erst später reif. Für das Kunstmuseum-Parking soll laut Wessels übrigens im September das Baugesuch eingereicht werden. Das Innerstadt-Gestaltungs-Konzept werde derweil in der Gerbergasse samt Nebengassen ab Herbst umgesetzt.

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