An der Basler Herbstwarenmesse und am Basler Weihnachtsmarkt hat das Kantonslabor Kosmetikprodukte entdeckt, deren Inhaltsstoffe verboten oder nicht richtig deklariert waren. Fünf von neun Proben wurden beanstandet. Bei zwei Produkten mussten Verkaufsverbote ausgesprochen werden.
An Warenmessen würden Kosmetikprodukte verkauft, die im Handel nur selten zu finden sind, teilte das Basler Kantonale Labor am Freitag mit. In vielen Fällen handle es sich um regionale, in kleinen Mengen gefertigte Waren.
Das Labor, das die Deklaration der Inhaltsstoffe sowie die Qualität der Waren überprüft hatte, werde auf Grund der ungenügenden Resultate diese Produkte erneut kontrollieren, heisst es. Allergiker seien darauf angewiesen, dass die Inhaltsstoffe korrekt angegeben würden.
Für eine Massagecrème musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden, weil auf dem Beipackzettel und auf der Homepage «mit einer Vielzahl nicht erlaubter Heilanpreisungen geworben wurde», schreibt das Labor. Zudem enthielt das Produkt zu viel Verbanaöl. Auch war die Deklaration nicht korrekt.
Ein weiteres Verkaufsverbot musste für ein Antischuppenshampoo ausgesprochen werden. Es enthielt eine für Kosmetika nicht erlaubte Substanz. Auch bei diesem Produkt stimmte die Deklaration nicht. Andere Waren wurden beanstandet, weil sie nicht deklarierte Stoffe enthielten.