Das baselstädtische Kantonslabor hat Biozide wie Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Verkehr gezogen. Auf Zollunterlagen waren solche Importe aufgefallen und darauf 51 Produkte untersucht worden. 45 davon haben keine Zulassung für die Schweiz.
Der Verkauf der 45 nicht zugelassenen Produkte wurde verboten, wie das Basler Kantonslabor am Mittwoch mitteilte. Sie dürfen auch erst wieder importiert werden, wenn die betreffenden Betriebe die Zulassung dafür eingeholt haben.
Die sechs übrigen untersuchten Biozide waren zudem nicht korrekt gekennzeichnet: Zwar trugen sie eine Deklaration nach einem internationalen System, doch fehlte dafür der erforderliche Segen der Schweizer Zulassungsbehörde. Nun wurde ein Frist gesetzt, das korrekte Vorgehen nachzuholen.
Das Bundes-Chemikaliengesetz und die Verordnung dazu regeln, was wie in die Schweiz eingeführt werden darf. Für alle Biozide brauchen die Importeure eine Zulassung. Für Produkte mit gefährlichen Eigenschaften gelten zudem spezielle Deklarationsvorschriften. In der EU hingegen sind erst bestimmte Wirkstoffe zulassungspflichtig.
Anhand von Informationen des Zolls hatte das Kantonslabor in den vergangenen drei Jahren mehrere Betriebe mit Sitz im Stadtkanton identifiziert, die Biozide importieren, ohne als Inhaber von Zulassungen bekannt zu sein. Dieses gezielte Vorgehen erklärt die hohe Beanstandungsquote.
Acht der zwölf kontrollierten Betriebe hatten für gar keines der importierten Biozide eine Zulassung, wie es weiter hiess. Das Kantonslabor will daher weiter ein Auge auf Importdaten halten. Die Situation werde wohl bessern, sobald in ein paar Jahren auch in der EU alle Biozide zulassungspflichtig seien.