Basler Mieterverband pocht bei Verordnungsrevision auf Publikation

Immobilien-Handänderungen sollen weiter im Kantonsblatt publiziert werden, fordert der Basler Mieterverband (MV). Er lehnt eine Verordnungs-Revision ab, welche die amtliche Publikation durch ein Einsichtsrecht ersetzen würde, wie der MV am Montag mitteilte.

Immobilien-Handänderungen sollen weiter im Kantonsblatt publiziert werden, fordert der Basler Mieterverband (MV). Er lehnt eine Verordnungs-Revision ab, welche die amtliche Publikation durch ein Einsichtsrecht ersetzen würde, wie der MV am Montag mitteilte.

Anlass der Revision ist neues übergeordnetes Bundesrecht, das eine Anpassung der kantonalen Grundbuchverordnung nötig macht. Laut dem Vernehmlassungsaufruf des Gundbuch- und Vermessungsamtes soll dabei unter anderem der Artikel über die Veröffentlichung von Handänderungen ersatzlos gestrichen werden.

Für das Amt ist das Einsichtsrecht in das Grundbuch ein „adäquater Ersatz für die nur wenig effiziente und kostspielige Publikation im Kantonsblatt“; zudem gebe es Datenschutz-Vorbehalte. Für den MV ist das aber eine Zumutung, müssten doch so etwa Mieter ständig selber beim Amt nachsehen, wem das Haus, in dem sie wohnen, gerade gehört.

Die behördliche Informationspflicht würde damit zugunsten privater Interessen ignoriert, obwohl das durch die Verfassung geschützte öffentliche Interesse am knappen Gut Boden besonders gross sei. Der MV sieht das Baudepartement dabei als Handlanger der Baulobby, der Transparenz bei Liegenschaftsgeschäften nicht gefalle.

Auch Hauseigentümer und Gewerbe gegen Streichung

Der MV fordert den Verzicht auf die vorgeschlagene Verordnungsrevision. Falls nötig solle das kantonale Recht gleich auf Gesetzesstufe revidiert werden – da könnte das Parlament mitreden. Dann würde der MV laut seiner Mitteilung allerdings auch gleich die jeweilige Publikation des Kaufpreises verlangen.

Auch Gewerbeverband (GV) und Hauseigentümerverband (HEV) lehnen die ersatzlose Streichung der Handänderungs-Publikationen ebenfalls ab, wie sie gemeinsam mitteilten. Für die Behörden-Argumente Kostenersparnis und Datenschutz haben auch diese – sonst selten mit dem MV einigen – Verbände „kein Verständnis“.

Bei der Publikationspflicht geht es laut GV und HEV nicht primär um den Namen des Käufers, sondern um die Tatsache des Verkaufs, damit man darauf gegebenenfalls reagieren kann. Sparen könnte man statt mit der Streichung mit anderen Publikationsmodellen, etwa im Internet oder per „App“.

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