Der Öffentliche Verkehr (ÖV) soll in Basel-Stadt künftig nur mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Der Grosse Rat hat am Donnerstag dazu eine Gesetzesänderung mit 54 gegen 24 Stimmen beschlossen. Die Übergangsfrist beträgt zwölf Jahre; Ausnahmen sind möglich.
Auslöser der Gesetzesänderung ist eine SP-Motion, die der Grosse Rat 2013 überwiesen hatte. Der Vorstoss war eine Reaktion darauf, dass die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ihre Diesel-Busflotte durch neue Dieselbusse ablöst. Die Ratslinke sieht damit ein Versprechen gebrochen, das vor 2007 im Abstimmungskampf gegen die in der Folge abgelehnte Trolleybus-Initiative abgegeben worden war.
Damals waren als Trolleybus-Alternative Gasbusse gekauft worden, die zu 50 Prozent mit lokal produzierten Biogas fahren sollten – Biogas ist jedoch rar. Die BVB suchen zwar mit Versuchs-Hybridfahrzeugen Alternativen zu Diesel. Die Ratslinke will nach dieser negativen Erfahrung diesmal aber einen verbindlichen Gesetzesauftrag.
Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) verlängerte nach ihren Beratungen die Übergangsfrist von zehn auf zwölf Jahre. Sie will zudem bei Beschaffungen begründete Ausnahmen zulassen, auch aus wirtschaftlichen Gründen. Ausnahmen soll dann aber nicht die Regierung, sondern das Parlament absegnen müssen.
BVB-Versuche mit Elektrobussen
Bei Bürgerlichen kam die Vorlage nicht gut an: Die LDP wehrte sich gegen Vorgaben, welche den ÖV unnötig verteuerten, insbesondere wenn kaum ausgereifte Technik auf dem Markt sei. Die ausgelagerten BVB bräuchten Flexibilität, mahnte die FDP. Grenzüberschreitende Buslinien seien in Gefahr, warnte die SVP.
Die UVEK konterte, für auf Basler Boden verkehrende ÖV-Fahrzeuge von Partnern aus Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland seien die Vorgaben nicht so strikt. Zudem planten die BVB bereits selber Versuche mit Elektro- und Hybridbussen. Nächste Busbeschaffungen seien ohnehin erst ab 2020 vorgesehen.
Ein Nichteintretensantrag der Ratsrechten wurde am Ende mit 51 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Die Gesetzesänderung wurde darauf mit 54 gegen 24 Stimmen beschlossen. Sie gilt konkret für Transportleistungen, die der Kanton alleine und in eigener Kompetenz bestellt.