Basler Ombudsleute bearbeiten 684 Dossiers

Die Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt hat im vergangen Jahr 684 Dossiers bearbeitet. Das sind 36 weniger als im Vorjahr. Die Zahl neuer Fälle war mit 526 ähnlich hoch wie in den Vorjahren.

Die Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt hat im vergangen Jahr 684 Dossiers bearbeitet. Das sind 36 weniger als im Vorjahr. Die Zahl neuer Fälle war mit 526 ähnlich hoch wie in den Vorjahren.

Insgesamt befasste sich die Ombudsstelle 2012 mit 558 Dossiers. Dazu bearbeitete sie 81 telefonische sowie 45 per Mail oder Brief eingegangen Anfragen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Jahresbericht hervorgeht.

Abschliessen konnte die Ombudsstelle 514 Dossiers. Bei 56 Prozent dieser Fälle war die Ombudsstelle beraterisch tätig. 22 Prozent der Fälle entfielen auf die Überprüfung der Verwaltungstätigkeit, während es bei 14 Prozent um Vermittlungen ging. Bei 8 Prozent handelte es sich um Mischformen.

In 70 von 107 Fällen, in denen die Tätigkeit der Verwaltung überprüft wurde, konnte die Ombudsstelle keine Fehler erkennen. In den übrigen Fällen erwiesen sich Korrekturen als nötig, in neun Fällen gar grundsätzliche.

In 69 Fällen versuchte die Ombudsstelle, zwischen Bevölkerung und Verwaltung zu vermitteln. In 38 Fällen gelang dies vollständig und in 23 Fällen zumindest teilweise. in 8 Fällen waren die Bemühungen vergeblich

Von den 526 neuen Dossiers betrafen 132 das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), das damit weiterhin an der Spitze liegt. Auf Rang zwei folgt das Finanzdepartement mit 107 Dossiers vor dem Justiz- und Sicherheitsdepartement mit 105.

Besonders intensiv hat sich die Ombudsstelle letztes Jahr mit Schulfragen befasst. Die Neuorganisation der Sonderpädagogik habe in Zusammenhang mit der Regelschule und den Förderangeboten zu grossen Unsicherheiten bei den Betroffenen und diversen Beschwerden geführt, heisst es im Jahresbericht.

Aus Sicht der Ombudsstelle sind viele Fragen noch offen. Um den Eltern die nötige Sicherheit zu geben, sei ihnen in strittigen Fällen zumindest ein begründeter Entscheid zu unterbreiten, der eine Rechtsmittelbelehrung enthält.

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