Sterbehilfe soll allen offen stehen, die in einem vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Spital oder Alters- oder Pflegeheim sind. Der Grosse Rat hat eine Motion eines Freisinnigen mit dieser Forderung deutlich an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen.
Der Entscheid fiel am Mittwoch nach längerer Debatte mit 50 gegen 29 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Für das Anliegen sprach sich primär die Linke aus, dagegen neben den christlichen Parteien auch FDP und LDP. In der Debatte war ein Altersgraben quer durch Parteien erkennbar: Dafür plädierten vor allem jüngere Parlamentsmitglieder.
Die Regierung hatte den Vorstoss nicht entgegennehmen wollen. Sie wolle die Institutionen nicht zwingen, sagte Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP). Offene Fragen seien besser auf Bundesebene zu regeln. Heute steht den Basler Spitälern und Heimen frei, Sterbehilfe zuzulassen; einige tun dies auch, andere aber nicht.
Autonomie für Menschen oder Leistungserbringer
Unter dem Strich lehnten Bürgerliche vor allem einen Eingriff in die Autonomie der Leistungserbringer ab. Angesichts des bestehenden Suizidhilfe-Angebotes sei der Vorstoss unnötig. Auch wurde Respekt gefordert für Angestellte, die etwa aus religiösen Motiven Suizid persönlich ablehnten, sowie für Religions-basierte Trägerschaften.
Ein LDP-Ratsmitglied und pensionierter Pfarrer predigte, es gebe «kein Recht auf Tod»; er sprach gar von einer «Perversion». Der Motionär konterte mit der Bundesverfassung, welche die Würde des Menschen vor alles stelle. Für Betroffene seien Heime und Spitäler ihr Zuhause; manche seien nicht mehr transportfähig.
Lebensmüden sei nicht zuzumuten, lange im Voraus ihr Heim oder Spital nach dessen Suizidhilfe-Angebot auszusuchen, mahnte das Grüne Bündnis. In einem Notfall suche keiner sein Spital aus, sagte der Motionär.
Regelung der Regierung erwartet
Laut einem SVP-Ratsmitglied relativieren lange Wartelisten die Wahlfreiheit. Gemäss der CVP hingegen hat es im Stadtkanton inzwischen genügend Plätze und keine Wartelisten mehr.
Dass lebensmüde Menschen nach Basel kommen, weil sie die hiesige Regelung gut finden, sei kein Argument dagegen, hielt die SP fest: «Zuzüger sind auch Menschen». Die Regierung solle jetzt Stellung nehmen und eine sinnvolle Regelung vorschlagen.
Erst wenn das Parlament dann anhand der Stellungnahme die Motion bei der zweiten Beratung erneut unterstützt, muss die Regierung die gesetzlichen Grundlagen entsprechend revidieren.