Das baselstädtische Taxigesetz wird nicht verschärft, um Uber an die Leine zu nehmen. Der Grosse Rat lehnte eine entsprechende SP-Motion am Mittwoch knapp ab. Das Problem sei der Vollzug von Bundesrecht, nicht das kantonale, war der Tenor der bürgerlichen Mehrheit.
Der Vorstoss scheiterte nach über einer Stunde Diskussion mit 47 gegen 45 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Für die Überweisung zur Stellungnahme an die Regierung hatten SP und Grünes Bündnis gestimmt; dagegen waren LDP, SVP, FDP, CVP/EVP und GLP. Die beiden Enthaltungen (Grüne, CVP) kamen aus beiden Lagern.
Die Motion hatte gefordert, das erst gut ein Jahr alte Taxigesetz um einige Passagen zu ergänzen respektive anzupassen, damit auch der Fahrdienst Uber sich an die Regelungen halten müsse. Unter anderem wurde eine Beschriftung der Fahrzeuge verlangt. Gezielt wurde auf «berufsmässige und entgeltliche» Personenbeförderung.
Die Debatte bildete bekannte Positionen ab. Die Linke argumentierte mit Gerechtigkeit und Uber-Verboten andernorts. Die Rechte konterte, das Taxigesetz biete Privilegien gegen Pflichten; eine Taxilizenz zu beantragen sei freiwillig – Uber wolle das nicht. Die Motion würde die für Messen wichtigen Limousinenservices gefährden.
Die FDP räumte Vollzugsprobleme bei der Polizei ein. Polizeidirektor Baschi Dürr (FDP) warnte, die Motion löse kein Problem, da just die Abgrenzung von gewerblichen Transporten respektive die Beweislage schwierig sei. Dies regle Bundesrecht; Gerichtsfälle seien hängig. Wer sich als Privater betrachte, den erfasse die Motion nicht.
Ein Liberaler Mitunterzeichner erklärte seinen Sinneswandel gegen die Motion: Der Schweizer Uber-Geschäftsführer habe in einem persönlichen Gespräch viele Vorbehalte entkräftet. Insbesondere habe dieser versprochen, bei Polizeikontrollen würden Uber-Fahrer den Beamten alle ihre Fahrdaten in ihrer Smartphone-App zeigen.
Der Motionär, der am selben Gespräch teilgenommen hatte, glaubt den Beteuerungen nicht: Uber kooperiere gar nicht, sondern sabotiere die Behörden. Weil das Unternehmen Fahrdaten hier nicht offenlege, müssten Kantonsbehörden mühsam zu jedem Fall Rechtshilfe in Holland am Europasitz beantragen.