Basler Parlament nimmt BKB per Gesetz an kürzere Leine

Das baselstädtische Parlament hat am Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses nimmt die Basler Kantonalbank an eine kürzere Leine.

Der Grosse Rat beschäftigte sich am Mittwoch fast den ganzen Tag mit der Basler Kantonalbank.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Das baselstädtische Parlament hat am Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses nimmt die Basler Kantonalbank an eine kürzere Leine.

Das baselstädtische Parlament nimmt die Basler Kantonalbank (BKB) an die kürzere Leine: Das am Mittwoch in zweiter Lesung verabschiedete neue Gesetz klärt die Aufsicht und entpolitisiert den Bankrat. Die Gesetzesrevision wurde mit 93 gegen eine Stimme beschlossen.

Die BKB bleibt mit der Teilrevision, die wegen neuen übergeordneten Rechts sowie mehrerer Vorstösse nötig ist, eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Kanton als Mehrheitseigner und mit Staatsgarantie. Letztere wird aber neu geregelt, samt neuen Leitplanken für Risiken, Prioritäten und Strategien.

Finanzdirektorin Eva Herzog lobte die Vorlage als «gutes aktuelles Gesetz». In der zweiten Debatte gaben nur noch wenige Punkte zu reden, insbesondere die Unvereinbarkeitsregelungen für den Bankrat. Das Thema hatte schon in der ersten Lesung am 21. Oktober Diskussionen ausgelöst.

Die GPK wollte dabei weiter gehen als die Finanzkommission. Sie wollte nicht nur Mitglieder von Strategie- und Aufsichtsorganen von öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vollumfänglich von öffentlichen Organen des Kantons bestellt werden, vom BKB-Bankrat ausschliessen, sondern auch solche von teilweise vom Kanton bestellten.

Unvereinbarkeit

Die CVP beantragte hingegen, jenen Ausschluss-Passus gleich ganz zu streichen, um die Auswahl weniger zu beschneiden – das bevorzugte auch die Regierung. Der Grosse Rat blieb nach der kurzen Debatte mit 60 gegen 33 Stimmen bei der Fassung der Finanzkommission und lehnte dann auch mit 78 gegen 14 Stimmen die Streichung ab.

Bereits im ersten Anlauf hatte das Parlament klar entschieden, dass die Regierung den gesamten BKB-Bankrat wählt. Das Grüne Bündnis hatte erfolglos diese Kompetenz bei der Legislative belassen wollen, um dessen Oberaufsichtsfunktion zu sichern.

Da das Parlament mit seinen Detailentscheiden damals den Beschlussvorschlag der Finanzkommission stark verändert hatte, musste die Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Grossrats-Beschlüsse auf Bundesrechts-Kompatibilität durchchecken. So war nun zum BKB-Gesetz ausnahmsweise eine zweite Lesung nötig mit der Schlussabstimmung.

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