Basler Parlament will Kantonalbank per Gesetz an kurze Leine nehmen

Das baselstädtische Parlament will die Basler Kantonalbank (BKB) an die kürzere Leine nehmen: Das am Mittwoch nach epischer Debatte verabschiedete neue Gesetz klärt die Aufsicht und entpolitisiert den Bankrat. Vor der Schlussabstimmung werden die Beschlüsse noch der FINMA vorgelegt.

Das baselstädtische Parlament will die Basler Kantonalbank (BKB) an die kürzere Leine nehmen: Das am Mittwoch nach epischer Debatte verabschiedete neue Gesetz klärt die Aufsicht und entpolitisiert den Bankrat. Vor der Schlussabstimmung werden die Beschlüsse noch der FINMA vorgelegt.

Die BKB soll mit der Teilrevision, die wegen neuen übergeordneten Rechts sowie mehrerer Vorstösse nötig ist, eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Kanton als Mehrheitseigner und mit Staatsgarantie bleiben. Letztere wird aber neu geregelt, samt neuen Leitplanken für Risiken, Prioritäten und Strategien.

In der fast ganztägigen Debatte nur am Rande Thema waren die schlagzeilenträchtigen Vorkommnisse der letzten Jahre wie der ASE-Betrugsfall, der Rüffel der Finanzmarktaufsicht (FINMA) wegen illegalen Eigenhandels oder der USA-Schwarzgeld-Steuerstreit. Das Parlament bemühte sich vorwärts zu schauen.

Keine Aktiengesellschaft

Dennoch gab es zunächst ein ideologisches Intermezzo: SVP, GLP und FDP wollten überraschend die Vorlage an die Finanzkommission (FKom) zurückweisen lassen, damit nun noch die Umwandlung der BKB in eine Aktiengesellschaft genau geprüft werde. Wegen des Regulierungstrends sei das BKB-Gesetz sonst bald wieder revisionsreif, hiess es.

Voten von der Linken bis zur LDP widersprachen: Verantwortlichkeiten müssten mit der durchaus brauchbaren Vorlage jetzt geklärt werden, ohne Verzögerung. Die Umwandlung bringe nichts ausser Bundessteuern, wenn man die BKB nicht verkauft, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog. Die Rückweisung wurde mit 61 gegen 29 Stimmen abgelehnt.

Zentrale Frage war, wer den verkleinerten Bankrat künftig wählt. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragte, die Regierung solle dies tun, während die FKom vorschlug, die Regierung müsse ihren Besetzungs-Vorschlag jeweils noch der Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates unterbreiten.

Regierung wählt Bankrat allein

Mit 69 gegen 18 Stimmen trat das Parlament diese Aufgabe ganz an die Regierung ab. Dafür machten sich Voten von SVP bis SP stark, um klare Verhältnisse zu schaffen, während das Grüne Bündnis erfolglos diese Kompetenz bei der Legislative belassen wollte, um dessen Oberaufsichtsfunktion zu sichern.

Länger gerungen wurde um die Ausschlusskriterien für den Bankrat. Regierung und FKom wollen insbesondere Mitglieder der kantonalen Exekutive und Legislative ausschliessen. Klar abgelehnt wurden Anträge der CVP, auch eidgenössische Parlamentarier auszuschliessen, sowie solche des Grünen Bündnis‘, Grossräte doch zuzulassen.

Gestritten wurde ebenfalls um den Wohnsitz der Bankratsmitglieder: Die FKom beantragte mit Sukkurs der Linken, die Mehrheit des Bankrats müsse im Stadtkanton wohnen. Die Grünen beantragten gar, einheimischen Wohnsitz für alle vorzugeben.

Mehrheitlich einheimischer Bankrat

Die GPK hingegen beantragte mit Unterstützung etwa von LDP und CVP, nur von einem Drittel des BKB-Bankrats lokalen Wohnsitz zu verlangen. Der Grosse Rat zog am Ende die Mehrheits-Vorgabe mit 50 gegen 43 Stimmen der Drittels-Vorgabe vor.

FKom und GPK beantragten ferner, die von der Regierung vorgeschlagene Geschlechterquote von mindestens einem Drittel zu streichen. Die Ratsrechte verwies auf entsprechende anderweitige Regelungen, weshalb der Passus in diesem Gesetz überflüssig sei. Der Passus wurde mit 64 gegen 20 Stimmen gestrichen.

Die FDP wollte der Bank gar keine Vorgaben zu Wohnsitz oder Geschlechteranteilen im Bankrat machen. Dieser Antrag hingegen blitzte mit 66 gegen 23 Stimmen ab.

Nicht ganz so systemrelevant

Eine Idee der Geschäftsprüfungskommission, auf die BKB dieselben Eigenmittelvorgaben anzuwenden wie sie national von systemrelevanten Banken verlangt werden, nahm die GPK selber wieder aus dem Rennen, da dies wegen unterschiedlicher Berechnungsweisen Probleme geben könnte. So blieb der Rat mit 84 gegen 4 Stimmen bei der allgemein gehaltenen FKom-Fassung.

Da das Parlament mit diesen Detailentscheiden den Beschlussvorschlag der FKOm stark veränderte, den die FINMA geprüft und abgesegnet hatte, muss letztere die gefassten Beschlüsse nun noch auf Bundesrechts-Kompatibilität durchchecken. Daher gibt es zum BKB-Gesetz ausnahmsweise eine zweite Lesung mit der Schlussabstimmung.

Nächster Artikel