Der Pilotversuch in Basel, bei dem Velos bei Rot rechts abbiegen dürfen, ist Ende Jahr unfallfrei abgelaufen. An zehn der zwölf Versuchs-Kreuzungen bleibt das Regime indes bis auf weiteres. Die Basler Behörden sind fürs Erste zufrieden; die Auswertung läuft noch.
Das Beibehalten des velofreundlichen Regimes nach Versuchsende sei mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) abgesprochen, teilte das baselstädtische Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Mittwoch mit. Das Angebot sei rege genutzt worden. Unfälle deswegen wurden gar keine registriert, und nur einzelne Velos hätten Fussgängern den Vortritt nicht gewährt – jedoch nur «im Promillebereich».
Der zweijährige Versuch wurde überwacht: Insgesamt 40’000 Velos wurden an den zwölf Rechtsabbiege-Stellen laut BVD innert 550 Beobachtungsstunden erfasst. 17’000 bogen rechts ab, davon 6000 legal bei Rot. Eine andere Kreuzung durften Velos bei Rot mit den Fussgängern queren, wenn ein gelbes Signal blinkte, was ein noch höherer Anteil der Velos auch nutzte.
Nicht jede Kreuzung geeignet
An zwei Kreuzungen allerdings bewährte sich das Versuchsregime zum Rechtsabbiegen nicht. Diese seien «ohne bauliche Anpassungen nicht dafür geeignet». Die Kreuzungen werden nun jedoch nicht angepasst, sondern die Spezialschilder demontiert; danach müssen Velos dort bei Rot wieder anhalten.
Konkret würde an der Kreuzung Dornacher-/Bruderholzstrasse eine Anpassung ums Eck wegen Platzmangels sicherheitshalber Parkplätze kosten, hiess es beim Amt für Mobilität des BVD auf Anfrage. An der Kreuzung Leonhardsstrasse/Steinengraben wäre die Spur-Markierung zu ändern – was nun noch vertieft geprüft werde.
Das Amt werde bis im April dem ASTRA einen Bericht zum Pilotversuch zur Prüfung vorlegen. Ziel sei, das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velos sowie die kombinierte Fussgänger- und Velophase neu in das Schweizer Strassenverkehrsrecht aufzunehmen: Bei positiven Ergebnissen wolle der Kanton Basel-Stadt dies beantragen.
Dabei ist der Fahrplan eng, denn dieser Punkt soll bei einer im Sommer ohnehin geplanten Gesetzesrevision noch mit aufgenommen werden. Sobald das Bundesparlament diese Revision abgesegnet hat, können die Kantone loslegen.
Gemäss dem Basler Amt ist allerdings nicht eine generelle Öffnung des Rechtsabbiegens bei Rot für Velos vorgesehen. Vorgesehen sei ein klarer Kriterienkatalog, in welchen konkreten Konstellationen dies sinnvoll möglich ist – zum Beispiel mit oder auch ohne Velostreifen.