Basler Regierung befürwortet Teile der Unternehmenssteuerreform III

Die Basler Regierung befürwortet die in der Unternehmenssteuerreform III vorgesehene Einführung einer Lizenzbox. Dagegen lehnt sie die vorgeschlagene zinsbereinigte Gewinnsteuer ab; diese Massnahme sei zu wenig zielgerichtet.

Die Basler Regierung befürwortet die in der Unternehmenssteuerreform III vorgesehene Einführung einer Lizenzbox. Dagegen lehnt sie die vorgeschlagene zinsbereinigte Gewinnsteuer ab; diese Massnahme sei zu wenig zielgerichtet.

Die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog, die dem Steuerungsorgan angehört hatte, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, die Reform sei unausweichlich. Allerdings dürfe die Vorlage nicht überladen werden. Auf alles Unnötige müsse verzichtet werden. Auch dürfe keine Steuersenkungsvorlage entstehen.

Laut Herzog kommt der Einführung einer für alle Kantone verbindlichen Lizenzbox dem ganzen Forschungsstandort Schweiz zugute. Die Lizenzbox werde zwar innerhalb der OECD diskutiert, solange sie aber in anderen Ländern bestehe, müsse die Schweiz nachziehen. Es brauche gleich lange Spiesse.

Die Regierung beabsichtige, die Steuerbelastung für Unternehmen nach dem Umbau des Steuersystems etwa gleich hoch wie bisher zu halten, heisst es in einer Mitteilung. Damit dies gelinge, brauche es Ersatzmassnahmen wie die Lizenzbox.

Gefordert werden auch Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone. Die Basler Regierung verlangt vom Bund eine stärkere Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer der juristischen Personen, als dies vorgeschlagen wurde. Dieser soll nicht 20,5 Prozent betragen, sondern mindestens 25 Prozent.

Schliesslich geht der Basler Regierung die vorgeschlagene Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden zu wenig weit. Die Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent müsse beibehalten werden. Die Einführung der Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften wird befürwortet.

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