Die Basler Regierung unterbreitet dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Bodeninitiative. Die Exekutive teilt zwar das politische Ziel dieses Volksbegehrens, hält aber den darin vorgeschlagenen Weg für nicht praktikabel und teils gar für kontraproduktiv.
Die Regierung schlägt dem Parlament gemäss einer Mitteilung vom Dienstag vor, eine aktive kantonale Boden- und Immobilienpolitik mit einer Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes zu unterstützen. Der Gegenvorschlag soll dem Kanton dabei auch zum notwendigen Handlungsspielraum im Immobilienmarkt verhelfen.
Die Initiative würde laut der Regierung zu einem faktischen Verkaufsverbot im Finanzvermögen führen. Immobilien würden indes schon heute nur ausnahmsweise verkauft. Um den Verkauf des „Tafelssilbers“ zu verhindern, sieht der Gegenvorschlag nun vor, dass das Immobilienportfolio jeweils am Ende einer Periode von fünf Jahren gleich gross oder grösser sein muss als zu Beginn.
Als nicht sinnvoll erachtet die Regierung den in der Initiative formulierten Vorschlag, Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds für den Erwerb von Liegenschaften einzusetzen. Die Mehrwertabgabe sei zweckgebunden, allerdings seien die derzeitigen Bestimmungen für ihre Verwendung zu restriktiv.
Ausweitung bei Mehrwertabgabe
Geld aus der Mehrwertabgabe soll deshalb künftig für Massnahmen zur Verfügung gestellt werden, die generell die Wohnumfeld-Aufwertung zum Ziel haben. Diese Ausweitung des Verwendungszwecks entspricht aus Sicht der Regierung einem der Kernanliegen der Initiative.
Die Initiative „Boden behalten – Boden gestalten“ war im April 2012 mit 3142 Unterschriften eingereicht worden. Lanciert hatten sie die Stiftungen Habitat und Edith Mayron sowie der Nordwestschweizer Verband für Wohnungswesen.
Die Initiative verlangt unter anderem, dass der Kanton Basel-Stadt Liegenschaften nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Baurecht abgibt. Der Kauf soll nur ausnahmsweise möglich sein. In diesem Fall müsste der Kanton dann gleichwertigen Ersatz erwerben.