Basler Regierung für mehr Beiträge an Mütter- und Väterberatung

Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat für 2015 bis 2018 eine Anhebung des Staatsbeitrags an die Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt. Diese soll um 150’000 Franken erhöht werden und somit für die kommenden vier Jahre insgesamt 4,16 Millionen Franken betragen.

Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat für 2015 bis 2018 eine Anhebung des Staatsbeitrags an die Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt. Diese soll um 150’000 Franken erhöht werden und somit für die kommenden vier Jahre insgesamt 4,16 Millionen Franken betragen.

Die Beratung stellt für alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit Kindern bis zu fünf Jahren ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Prävention und Gesundheitsförderung bereit. Für die Optimierung des Angebots seien zusätzliche Ressourcen vorgesehen, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Für 2015 genehmigt hat die Regierung im weiteren die Rahmenleistungsvereinbarung mit den Leistungserbringern der stationären Wohnbegleitung, die nicht der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen unterstellt sind. Damit sei im Kanton auch künftig ein Angebot für Menschen mit Betreuungsbedarf gesichert. Wegen des gestiegenen Bedarfs rechnet die Regierung mit Mehrkosten von 500’000 Franken pro Jahr.

Ebenfalls für 2015 genehmigt hat die Regierung zudem die Rahmenleistungsvereinbarung mit den Geschützten Werkstätten der Behindertenhilfe. Mit einzelnen Behindertenwerkstätten seien die Verträge neu ausgehandelt worden. Die jährlichen Mehrkosten für den Kanton betragen laut Regierungsmitteilung 850’000 Franken.

Grund zum Neuaushandeln der Verträge war, dass die Bedarfsplanung der Behindertenhilfe bei den integrativen Arbeitsplätzen für Erwachsene mit einer Behinderung Angebotslücken festgestellt hat. Ebenso besteht bei gewissen Klientengruppen in geschützten Werkstätten mehr Betreuungs- und Pflegebedarf.

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