Basler Regierung gegen Sterbehilfe-Zwang für Spitäler und Heime

Staatlich unterstützte Spitäler und Alters- und Pflegeheime sollen im Kanton Basel-Stadt nicht per Gesetz verpflichtet werden, Sterbehilfeorganisationen Zugang zu ihren Patienten zu gewähren. Stattdessen will die Regierung an der schon heute geltenden Wahlfreiheit festhalten.

Staatlich unterstützte Spitäler und Alters- und Pflegeheime sollen im Kanton Basel-Stadt nicht per Gesetz verpflichtet werden, Sterbehilfeorganisationen Zugang zu ihren Patienten zu gewähren. Stattdessen will die Regierung an der schon heute geltenden Wahlfreiheit festhalten.

Sie wolle auf gesetzliche Vorgaben in diesem «heiklen ethischen Bereich» verzichten, teilte die Basler Regierung am Dienstag zu einer FDP-Motion mit, die ihr der Grosse Rat im April mit 50 gegen 29 Stimmen bei 16 Enthaltungen zur Stellungnahme überwiesen hatte. Der Vorstoss forderte die Zulassung von Sterbehilfe in allen Spitälern und Heimen des Stadtkantons.

Der Regierungsrat sprach sich schon damals gegen diese Forderung aus und bekräftigt seine Haltung jetzt nach vertiefter Überprüfung des Anliegens. Auch die betroffenen Institutionen wollen keine neue gesetzlichen Vorgaben, sondern die heute Regelung beibehalten, wie die Regierung festhält.

Moralische und praktische Probleme

Eine Umsetzung der Motion würde die Spitäler und Heime und deren Personal vor grosse moralische und praktische Probleme stellen, gibt die Regierung zu bedenken. So könnten Mitarbeitende nicht dazu verpflichtet werden, an der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken.

Für Spitäler und Heime könnte eine gesetzliche Regelung zudem schwerwiegende Konsequenzen haben, warnt die Regierung: So müssten Institutionen, die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten nicht zulassen wollen, von der Spital- oder Pflegeheimliste ausgeschlossen werden.

Unterschiedliche Regelungen

Die geltende Wahlfreiheit bezüglich Sterbehilfe in Basel-Stadt wird heute unterschiedlich gehandhabt. Rund zwei Drittel der Alters- und Pflegeheime lassen Sterbehilfeorganisationen oder Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu. In den letzten zehn Jahren gab es jährlich jedoch in solchen Institutionen nur ein bis zwei Fälle von Sterbebegleitungen, wie es im Communiqué heiss.

Die Spitäler dagegen wollen jedoch laut Regierung in ihrem Räumen keine Suizidhilfe dulden. Dagegen werden Sterbehilfeorganisationen der Zugang für individuelle Beratungsgespräche gewährt. Patienten, die einen assistierten Suizid wünschen, werde die Entlassung aus dem Spital ermöglicht. In gewissen Fällen würden die Patienten auch an den gewünschte Ort transportiert.

Die Basler Regierung begründet ihre ablehnende Haltung der Motion gegenüber auch mit dem fehlenden Konsens zur Sterbehilfe in der Bevölkerung. Bei Annahme der Motion, die nun noch einmal vom Grossen Rat behandelt wird, würde Basel-Stadt «sehr weit gehen», hält die Regierung fest. Sie will nun statt der Sterbehilfe die Angebote der palliativen Behandlung fördern und besser bekannt machen.

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