Basler Regierung gegen Vorschlag für Cannabis-Pilotversuch

Die Basler Regierung ist gegen einen Pilotversuch für eine geregelte Cannabis-Abgabe in Basel-Stadt, wie dies ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt. Sie würde eine Liberalisierung begrüssen, die Frage sollte indes auf Bundesebene entschieden werden, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Basler Regierung lehnt Pilotversuch für Cannabis-Abgabe ab (Bild: sda)

Die Basler Regierung ist gegen einen Pilotversuch für eine geregelte Cannabis-Abgabe in Basel-Stadt, wie dies ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt. Sie würde eine Liberalisierung begrüssen, die Frage sollte indes auf Bundesebene entschieden werden, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Eine geregelte Cannabis-Abgabe im Rahmen eines kontrollierten medizinischen Forschungsprojekts sieht die Basler Regierung in der Praxis als kaum umsetzbar an. Sie hat einen entsprechenden Vorstoss vom Grossen Rat abgelehnt. Der Vorstoss solle als abgeschrieben betrachtet werden. Zur Umsetzung des im Vorstoss vorgeschlagenen Verkaufsmodells müsste beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden, hält die Regierung weiter fest. 

Die Forderung nach einer Regulierung der Cannabis-Abgabe sollte nach ihrer Ansicht auf Bundesebene und im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes entschieden werden, hält die Regierung weiter fest. Dabei würde sie eine Liberalisierung begrüssen. 

Dieser war, wie auch ein Vorstoss im Gemeinderat der Stadt Zürich, 2010 eingereicht worden. Ein in der Folge erstelltes Gutachten kam indes zum Schluss, dass ein Pilotversuch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig wäre. Der Basler Grosse Rat wollte jedoch 2012 den parlamentarischen Vorstoss noch nicht abschreiben.

2013 lancierte zudem eine überparteiliche Arbeitsgruppe in Genf die Idee einer versuchsweisen Legalisierung des Cannabis-Konsums in Clubs. Der Bundesrat befand indes im vergangenen September, dass solche Pilotprojekte rechtlich auf wackligen Füssen stünden. Allerdings wolle er die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen mit einem Bericht bis 2017 beauftragen.

Nächster Artikel