Basler Regierung gibt Park-and-Ride-Pendlerfonds in Vernehmlassung

Für den Pendlerfonds, der in Basel-Stadt als Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Park-and-Ride-Initiative des Gewerbeverbands beschlossen wurde, hat die Regierung die Verordung in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem Fonds sollen Parkierungsanlagen auch ausserhalb des Kantons mitfinanziert werden können.

Für den Pendlerfonds, der in Basel-Stadt als Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Park-and-Ride-Initiative des Gewerbeverbands beschlossen wurde, hat die Regierung die Verordung in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem Fonds sollen Parkierungsanlagen auch ausserhalb des Kantons mitfinanziert werden können.

Nach dem Rückzug der Initiative „Ja zu regionalen Park-and-Ride-Anlagen“ hatte der Grosse Rat auf Anfang 2012 eine Umweltschutzgesetzänderung samt Pendlerfonds beschlossen. Dies soll alternative Parkierungsmöglichkeiten sichern, wenn in Basel die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.

Die Gesetzesanpassung ermöglicht dem Kanton, Park-and-Ride- sowie Bike-and-Ride-Anlagen und Massnahmen für einen umweltgerechten Pendlerverkehr auch ausserhalb des Kantons zu fördern. Der Fonds soll aus den Einnahmen der Pendler- und Besucherparkkarten gespiesen werden, die mit der Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden.

Auch Bike-and-Ride-Anlagen

Die Verordnung regelt nun insbesondere, welche Projekte Beiträge erhalten und wie hoch die Beiträge sein können. So sollen ausser Park-and-Ride-Anlagen auch Bike-and-Ride-Anlagen, Quartierparkings und Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs (ÖV) unterstützt werden können.

Die Höhe der Beiträge soll sich am Nutzen eines Projekts für Basel-Stadt bemessen. In der Regel sollen sie 2 Millionen Franken nicht übersteigen und für ausserkantonale Projekte höchstens die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen. Vorhaben im Kanton könnten hingegen vollfinanziert werden, heiss es beim Amt für Mobilität im Bau- und Verkehrsdepartement.

Aus dem Parkkartenverkauf rechnet die Regierung langfristig mit Jahreseinnahmen von rund 2,5 bis 3 Millionen Franken. Damit der Fonds schon Mittel einsetzen kann, bevor die ersten Einnahmen fliessen, erhält er ein Startkapital von 2 Millionen Franken.

Die Verordnung regelt im weiteren Einzelheiten der Beitragsgesuche und -vergabe. Die Vernehmlassung dauert vom Samstag bis zum 29. Oktober.

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