Die Basler Regierung meldet gegenüber der kantonalen Einbürgerungs-Initiative der SVP Vorbehalte an. Sie beantragt dem Parlament, ihr das Volksbegehren zur Berichterstattung zu überweisen und einen Teil davon rechtlich für nicht zulässig zu erklären.
Die Initiative will unter anderem jenen Ausländern die Schweizer Staatsbürgerschaft verwehren, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt habe. Den ausnahmslosen Ausschluss von der Einbürgerung beim Bezug von Sozialhilfe hält die Regierung indes rechtlich für unzulässig, wie sie am Dienstag mitteilte.
Für rechtlich unzulässig erachtet die Regierung auch die Forderung der Initiative, dass kommunale und kantonale Einbürgerungsentscheide nicht gerichtlich überprüft werden dürfen. Das Volksbegehren will im Gesetz explizit festhalten, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht.
Die Initiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» war im vergangenen Oktober mit 4818 Unterschriften eingereicht worden. Neben Sozialhilfeempfängern nimmt das Volksbegehren auch Straftäter ins Visier. Wer rechtmässig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist, soll nicht mehr eingebürgert werden können.