Die Basler Regierung legt einen Gegenvorschlag zur Strasseninitiative des VCS vor. Dieser soll gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung gebracht werden. Das Volksbegehren soll den Stimmberechtigten aber zur Ablehnung empfohlen werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die Strasseninitiative nehme zwar Bezug auf die Verkehrspolitik, wie sie in Basel-Stadt durch Verfassung und Umweltschutzgesetz vorgegeben werde, heisst es in der Mitteilung. Ihre Forderungen seien jedoch sehr absolut formuliert, gingen deutlich zu weit und seien in der vorgegebenen Frist kaum umzusetzen.
Der nun dem Grossen Rat vorgelegte Gegenvorschlag nehme demgegenüber die Ziele des Volksbegehrens auf, formuliere diese aber deutlich einfacher und setze eine realistische Umsetzungsfrist von 20 Jahren. Formal besteht der Gegenvorschlag in einer Änderung des baselstädtischen Umweltschutzgesetzes.
Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hat die formulierte Initiative «Strasse teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr» 2013 mit 3388 gültigen Unterschriften eingereicht. Das Begehren fordert mehr Platz und Sicherheit für Fussgänger und Velos sowie Priorität für den öffentlichen Verkehr (ÖV).
Die Initiative wurde vom VCS in praktisch identischer Form auch im Kanton Baselland eingereicht. Der Baselbieter Regierung geht das Volksbegehren jedoch zu weit: Sie hat dem Landrat im vergangenen Juni dessen Ablehnung beantragt, allerdings ohne einen Gegenvorschlag vorzulegen.