Basler Regierung lehnt Ruhegehalts-Initiative ab

Die baselstädtische Regierung empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative der GLP, die sich gegen «goldene Fallschirme» für Regierungsräte richtet. Sie beantragt dem Grossen Rat zudem, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag an die Urne zu bringen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die baselstädtische Regierung empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative der GLP, die sich gegen «goldene Fallschirme» für Regierungsräte richtet. Sie beantragt dem Grossen Rat zudem, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag an die Urne zu bringen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Im letzten Sommer hatte sich die Regierung die Initiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen (Keine goldenen Fallschirme mit Steuergeldern)» noch zur Berichterstattung überweisen lassen und einen Gegenvorschlag in Erwägung gezogen. Nun ist sie nach genauerer Prüfung zum abschlägigen Entscheid gekommen.

Die heutige Regelung sei erst per Jahresbeginn 2016 mit der Revision des Pensionskassengesetzes eingeführt worden. Seither sind die Ruhegehälter je nach Rücktrittsalter teils mehr als die Hälfte tiefer als früher. Daher sei jetzt keine erneute Anpassung nötig, argumentiert die Exekutive.

Die Grünliberalen halten die Ruhegehälter für abtretende Regierungsräte für allzu fürstlich. Die Ende Mai 2016 mit 3105 beglaubigten Unterschriften eingereichte Initiative verlangt, dass Regierungsmitglieder und Gerichtspräsidenten nur noch während maximal drei statt zehn Jahren Ruhegehälter ausbezahlt bekommen.

Die Höhe des Ruhegehalts will die GLP bei unverändert 65 Prozent des letztes versicherten Lohnes belassen. Für Gerichtspräsidenten wurde der Anspruch auf ein Ruhegehalt bei der letzten Aktualisierung auf zwei Jahre verkürzt. Die Initiative will die Gerichtspräsidenten den Regierungsmitgliedern wieder gleichstellen.

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