Die Basler Regierung ist der Meinung, dass der Kanton keine Wahlpropaganda versenden soll. Dagegen sprächen die Kosten aber auch der personelle Mehraufwand. Zudem müssten für alle Gruppierungen die gleichen Rechte gelten.
Die Basler Regierung ist der Meinung, dass der Kanton keine Wahlpropaganda versenden soll. Dagegen sprächen die Kosten aber auch der personelle Mehraufwand. Zudem müssten für alle Gruppierungen die gleichen Rechte gelten.
Würde der Staat den Versand einer Wahlbroschüre in die Hand nehmen, könnte dies jede beliebige Gruppierung als Plattform beanspruchen, schreibt die Regierung in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Vorstoss im Parlament. Möglicherweise würden dann Gruppierungen an Wahlen teilnehmen, die sich nur selbst inszenieren wollten.
Die Regierung sieht im Versand von Wahlpropaganda auch «eine Art der Parteienförderung». Sie weist darauf hin, dass bei der Erarbeitung der neuen Kantonsverfassung darauf verzichtet wurde, Bestimmungen zur staatlichen Parteienförderung aufzunehmen.