Die Basler Gefängnisse sind derzeit voll wie schon lange nicht mehr. Darum soll im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut kurz- und langfristig zusätzlicher Raum für den Strafvollzug geschaffen werden.
Für eine zweite Strafvollzugs-Station mit 15 Zellenplätzen im Bässlergut hat die Regierung am Dienstag 1,1 Mio. Fr. bewilligt. Die Plätze seien eine Sofortmassnahme und sollen ab Anfang 2012 als Provisorium für fünf Jahre zur Verfügung stehen, heisst es in einer Mitteilung.
Bereits im Frühjahr war eine Station mit 14 Plätzen im Bässlergut für den Strafvollzug umgenutzt worden. Im Ausschaffungsgefängnis können damit bald insgesamt 29 Strafgefangene untergebracht werden. Für Ausschaffungshäftlinge stehen derzeit 46 Plätze zur Verfügung.
40 definitive Plätze für den Strafvollzug
Langfristig will die Regierung den Mangel an Zellenplätzen für den Strafvollzug mit einer definitiven baulichen Erweiterung des Bässlerguts beheben. Für die Projektierung dieses Ausbaus nahm die Regierung 1 Mio. Fr. in die Investitionsplanung auf.
Vorgesehen sind im Bässlergut 40 Zellenplätze für den Strafvollug. Dies sollte nach Ansicht der Regierung auch langfristig reichen und es zudem erlauben, diverse Provisorien innerhalb und ausserhalb des Stadtkantons aufzuheben.
Ausschaffungshäftlinge und Strafgefangene müssen strikt getrennt untergebracht werden. Dieser gesetzlichen Vorschrift werde im Bässlergut Rechnung getragen, hiess es im Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage.
Die Regierung begründet den Ausbau des Bässlerguts mit dem wachsenden Bedarf nach Zellenplätzen für Untersuchungshaft und Strafvollzug landesweit und auch im Stadtkanton. In den letzten Monaten sei das Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof so stark wie noch nie seit seiner Eröffnung belegt gewesen.
Der Straf- und Massnahmevollzug erfolgt zwar zum grössten Teil in den Anstalten des Strafvollzugskonkordats. Jeder Kanton benötigt jedoch zusätzlich eigene Vollzugsplätze. Basel-Stadt verfügt über 139 reguläre Plätze und 34 Notbetten. Dieses Angebot reichte in jüngster Vergangenheit nicht immer aus, weshalb Häftlinge in Polizeiwachen untergebracht werden mussten.